Politik

Zschäpe gibt auf: Haft bis mindestens 2035

Zschäpes Hoffnung auf frühere Freilassung ist geplatzt: Das Gericht blieb hart – und nun akzeptiert die NSU-Täterin es.

06.11.2026, 13:51 Uhr

Zschäpe verzichtet auf Rechtsmittel gegen Mindesthaftdauer bis 2035

Die wegen Rechtsterrorismus verurteilte Beate Zschäpe hat die Entscheidung über ihre weitere Haft hingenommen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts München legte sie keinen Rechtsbehelf gegen den Beschluss ein, wonach sie ihre Strafe mindestens bis 2035 verbüßen muss. Das Gericht setzte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest und lehnte zugleich ab, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Bei der Entscheidung berücksichtigte das OLG zugunsten Zschäpes, dass sie inzwischen eingeräumt habe, spätestens nach dem ersten Mord des "Nationalsozialistischen Untergrunds" von den weiteren geplanten Taten gewusst zu haben. Deshalb blieb das Gericht um ein Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die 25 Jahre verlangt hatte. Nach Einschätzung des Gerichts besteht für die heute 51-Jährige damit grundsätzlich die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten entlassen zu werden.

NSU verübte Morde und Anschläge bundesweit

Der NSU war eine rechtsextreme Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ab dem Jahr 2000 ermordete die Gruppe unentdeckt zehn Menschen in Deutschland, darunter fünf in Bayern. Zu den Opfern zählten neun Geschäftsleute mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine deutsche Polizistin. Außerdem verübten Mundlos und Böhnhardt zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen zahlreiche Menschen verletzt wurden. Erst nach dem Suizid der beiden im Jahr 2011, mit dem sie ihrer Festnahme entgehen wollten, wurde der NSU enttarnt.

Das rechte Terrornetzwerk NSU
Beate Zschäpe (l-r), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bildeten die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Quelle: Frank Doebert/Ostthueringer Zeitung /dpa

Zschäpe war 2018 vom Oberlandesgericht München als Mittäterin der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Da Zschäpe seit November 2011 in Untersuchungshaft saß, hatte sie mit Blick auf den Fristablauf beantragt, spätestens nach 20 Jahren freizukommen. Für eine Anhörung war sie Ende August aus der JVA Chemnitz nach München gebracht worden. Ihr Verteidiger hatte gefordert, die gesamte Haftdauer auf höchstens 20 Jahre zu begrenzen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen