Politik

«Wegwerf-Agenten» packen über Bauschaum-Attacken aus

Sie gestehen die Bauschaum-Attacken auf Hunderte Autos – doch die brisanteste Spur führt nach Russland und wirft neue Fragen auf.

05.10.2026, 11:00 Uhr

Die drei Angeklagten im Prozess um Bauschaum-Attacken auf mehrere Hundert Fahrzeuge in vier Bundesländern sind verurteilt worden. Das Ulmer Amtsgericht sprach die beiden Männer im Alter von 18 und 22 Jahren sowie eine 21-jährige Mitangeklagte wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung schuldig. Verhandelt wurde der Fall in einem Saal des Ulmer Landgerichts.

Die beiden Männer müssen laut Urteil jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 21-Jährige, die nach Gerichtsangaben nur an einer der Taten beteiligt war, wurde zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Alle drei wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bereits zum Prozessauftakt hatten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt. Über ihre Verteidiger ließen sie erklären, dass sie ihr Handeln zutiefst bereuten. Zuvor hatten sie die Vorwürfe teils bestritten oder von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Auflagen gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden jungen Männer zuvor jeweils eine Geldauflage von 5.000 Euro verlangt. Für die 21-Jährige forderte sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Verteidigung stimmte der rechtlichen Bewertung im Kern zu, plädierte jedoch auf geringere Auflagen.

Nach Überzeugung der Ermittler beschädigte die Gruppe im Dezember 2024 gezielt zahlreiche Autos in Blaubeuren, Langenau, Ulm, Neu-Ulm, Schönefeld und Berlin. Ihnen wurde vorgeworfen, Bauschaum unter anderem in Auspuff- beziehungsweise Abgasrohre gefüllt zu haben. Zudem sollen sie Aufkleber mit der Aufschrift „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an den Fahrzeugen angebracht haben.

Verdacht auf politischen Hintergrund

Aus Sicht der Ermittlungsbehörden ging es dabei nicht nur um einfache Sachbeschädigung. Vielmehr stand der Verdacht im Raum, dass die Taten Teil eines Versuchs waren, Einfluss auf die Bundestagswahl 2025 zu nehmen – zulasten der Grünen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten gezielt zu den Aktionen angestiftet worden sein, um das Wahlverhalten in Deutschland zu beeinflussen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit Längerem davor, dass russische Geheimdienste in Deutschland sogenannte „Wegwerf-Agenten“ für Spionage- und Sabotageaktionen anwerben könnten. Gemeint sind Personen, die keine offiziellen Geheimdienstmitarbeiter sind, sondern für Sabotage, Propaganda oder Ausspähung eingesetzt werden.

Mögliche Hintermänner bleiben ungeklärt

Ob es tatsächlich Hintermänner im In- oder Ausland gab, blieb im Prozess offen. Die Ermittlungen dazu wurden inzwischen eingestellt. Damit bleiben mögliche Drahtzieher der Aktion weiter im Dunkeln.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen