Die gesetzlichen Krankenkassen dringen auf mehr Schutz für Patientinnen und Patienten bei sogenannten Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands braucht es dafür eine umfassende Aufklärung sowie eine verpflichtende Bedenkzeit. Vorstandsmitglied Martin Krasney sagte in Kremmen in Brandenburg, Betroffene sollten die Möglichkeit haben, erst nach Hause zu gehen, sich in Ruhe zu informieren und erst dann über ein Angebot zu entscheiden.
Der Verband regt an, zwischen dem Angebot einer solchen Leistung und der Zustimmung der Patientinnen und Patienten eine Frist von mindestens 24 Stunden gesetzlich festzuschreiben. Was bei Haustürgeschäften gelte, müsse erst recht im Gesundheitsbereich Anwendung finden, argumentiert der Verband. Schließlich könne eine Entscheidung nach einem Eingriff nicht mehr rückgängig gemacht werden. Zudem sei problematisch, dass manche Menschen befürchteten, ein Nein könne sich negativ auf ihre Behandlung oder das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt auswirken.
Milliardenumsatz in Praxen
Bei individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) handelt es sich um Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dazu zählen etwa Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augeninnendrucks. Wer solche Angebote nutzen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Nach Angaben des Kassenverbands geben Patientinnen und Patienten dafür pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro aus. Grundlage seien Daten aus einer Befragung von Versicherten und eine darauf basierende Hochrechnung.
Krasney verwies außerdem auf Bewertungen des Medizinischen Dienstes, der im sogenannten Igel-Monitor inzwischen 70 Leistungen untersucht hat. Bei 64 dieser Angebote sei entweder kein klarer Nutzen erkennbar oder es gebe eher Hinweise auf nachteilige Effekte. Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, hätten dagegen grundsätzlich den Vorteil, dass ihre Qualität geprüft worden sei. Über die Aufnahme in den Leistungskatalog entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. So sei etwa die zunächst als Igel angebotene Stoßwellentherapie bei Fersensporn nach einer positiven Bewertung später in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen worden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion