Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen beobachten. Die Partei ist damit erneut und womöglich endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Beobachtung in Bayern gerichtlich stoppen zu lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der AfD abgelehnt, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanz bestehen. Nach Angaben des Gerichts ist der Beschluss unanfechtbar. Die von der AfD aufgeworfenen Rechtsfragen seien bereits durch die Rechtsprechung geklärt, auch ihre Einwände gegen das Münchner Urteil hätten nicht überzeugt.
Niederlage nach Urteil aus dem Sommer 2024
Das Verwaltungsgericht München hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgemachte Beobachtung abgewiesen. Nach Sichtung umfangreichen Materials und einer dreitägigen mündlichen Verhandlung kam das Gericht damals zu dem Schluss, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen.
Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf Äußerungen, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis beruhten. Zudem seien die Hinweise auf einen Verdacht rechtsextremistischer Tendenzen ausreichend und so gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden dürfe.
Verwaltungsgerichtshof stützt Begründung der Vorinstanz
Schon das Verwaltungsgericht hatte damals keine Berufung zugelassen. Der Versuch der AfD, diese über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof doch noch zu erreichen, blieb nun ohne Erfolg.
Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, das Verwaltungsgericht habe belastende wie entlastende Aspekte in nicht zu beanstandender Weise einbezogen. Auch einschlägige Äußerungen seien unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und der jeweiligen Umstände ausreichend gewürdigt worden.
Aus Sicht des Gerichts ist das Ergebnis der Vorinstanz insbesondere dort nicht zu beanstanden, wo es um der AfD zurechenbare Aussagen zur „Remigration“, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzfantasien sowie zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geht. Diese Äußerungen überschritten demnach das Maß zulässiger Kritik am verfassungsrechtlichen System.
AfD verlor bereits in mehreren Verfahren
Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 mitgeteilt, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Als Begründung nannte die Behörde Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen.
Die AfD war zunächst im Eilverfahren gegen die Beobachtung vorgegangen und scheiterte dabei in zwei Instanzen. Im Sommer 2024 unterlag sie dann auch im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht München.
AfD kritisiert Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Anders als zunächst blieb eine Reaktion der Partei diesmal nicht aus. Landeschef Stephan Protschka erklärte, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. An der grundsätzlichen Kritik der AfD an der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ändere der Beschluss jedoch nichts.
Es sei bedenklich, wenn eine von Millionen Menschen gewählte Oppositionspartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werde, sagte Protschka. In einer lebendigen Demokratie müssten auch kontroverse politische Debatten möglich sein, ohne dass legitime Positionen unter Generalverdacht gerieten. Die AfD stehe auf dem Boden des Grundgesetzes und werde sich weiterhin mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen aus ihrer Sicht politisch motivierte Eingriffe wehren.
Staatsregierung und Landtagsparteien begrüßen die Entscheidung
Aus der Staatsregierung und von den anderen Parteien im Landtag kam dagegen Zustimmung. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einem klaren Signal für Demokratie und Rechtsstaat. Es gebe weiterhin allen Anlass, die AfD zu beobachten. Von der Partei gehe nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus. Zwar bemühten sich die AfD in Bayern und ihr Landesvorstand zuletzt öffentlich um einen gemäßigteren Auftritt, eine ernsthafte Abgrenzung von extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei sei aber nicht erkennbar. CSU-Generalsekretär Martin Huber erklärte, die AfD bestehe aus Rechtsextremen und nicht aus Patrioten.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte, wer die Demokratie angreife, Menschen gegeneinander ausspiele und demokratische Grundwerte infrage stelle, müsse damit rechnen, dass der Rechtsstaat genau hinschaue. Zugleich erneuerte sie die Forderung nach einer Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. Die Demokratie müsse sich gegen ihre Feinde schützen können.
Auch aus der SPD kam Zustimmung. Anna Rasehorn, Sprecherin der Landtags-SPD im Kampf gegen Rechtsextremismus, erklärte, nun sei klar, dass ein Prüfverfahren Aussicht auf Erfolg habe und eingeleitet werden müsse. Eine wehrhafte Demokratie sei verpflichtet, ihre Instrumente zu nutzen.
Parteitag in Passau am Wochenende
Die Entscheidung kommt für die AfD in Bayern zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Am Wochenende trifft sich die Partei zu einem Landesparteitag in Passau. Dort steht die Neuwahl des Landesvorstands an.
Für den Vorsitz zeichnet sich eine Kampfkandidatur ab: Der Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl tritt gegen den bisherigen Landesvorsitzenden Stephan Protschka an.
Bereits Ende Mai hatte die Landtagsfraktion ihre Führung neu aufgestellt. Die bisherige Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner steht seither nicht mehr allein an der Spitze, sondern teilt sich den Vorsitz mit dem Abgeordneten Ulrich Singer.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion