Politik

Wahlrechtsreform blockiert? CSU pocht auf Vertrag

Wahlrecht wird zum Zoff-Thema: Die Union macht Druck – doch warum blockiert die Koalition bei der Reform?

07.06.2026, 06:27 Uhr

Union erhöht beim Wahlrecht den Druck auf die SPD

Bei der geplanten Reform des Wahlrechts kommen CDU/CSU und SPD bislang nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Deshalb drängt die Union nun auf Bewegung beim Koalitionspartner. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann verweist darauf, dass die Überarbeitung des Wahlrechts ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Für die CSU sei dieser Punkt so wichtig gewesen, dass sie dem Vertrag ohne diese Zusage nach eigenen Angaben nicht zugestimmt hätte.

Das zentrale Problem: Bislang gibt es keine mehrheitsfähige Alternative zu dem Wahlrecht, das 2023 von der damaligen Ampel-Koalition eingeführt wurde.

SPD hält an Parität fest

Zusätzlichen Streit gibt es beim Thema Parität. Die SPD möchte, dass Frauen und Männer im Bundestag künftig gleichermaßen vertreten sind. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner begründet das mit dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Zugleich verweist er darauf, dass der Frauenanteil im Parlament zuletzt eher gesunken sei. Aus Sicht der SPD müsse dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

Koalitionsvertrag sieht erneute Prüfung vor

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine Wahlrechtskommission einzusetzen. Diese sollte das geltende Wahlrecht überprüfen und noch im Jahr 2025 Vorschläge für Änderungen vorlegen. Ziel war eine Lösung, bei der jede Bewerberin und jeder Bewerber mit einer Erststimmenmehrheit grundsätzlich in den Bundestag einziehen kann, ohne dass das Parlament deutlich über seine derzeitige Größe hinauswächst.

Stimmzettel
Das Kreuz auf dem Wahlzettel machen, ist eine Sache – wie daraus Mandate werden eine andere. (Archivfoto) Quelle: Sebastian Gollnow/dpa

Darüber hinaus wurden zwei weitere Fragen zur Prüfung gestellt: Wie lässt sich eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen im Bundestag sichern? Und soll das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden?

Einigkeit nur bei der Größe des Bundestags

Das 2023 von SPD, Grünen und FDP beschlossene Wahlrecht hat den Bundestag von zuvor 736 auf 630 Sitze verkleinert. Daran wollen Union und SPD im Grundsatz festhalten. Beide Seiten sehen 630 Abgeordnete als Orientierungsgröße.

Hoffmann betont, dass dieses Ziel erreichbar sei. Fechner warnt jedoch davor, ein Modell zu beschließen, das den Bundestag wieder auf bis zu 750 Sitze anwachsen lassen könnte. Genau dieses Risiko sieht er in Überlegungen der Union.

23 Wahlkreissieger ohne Mandat

Um die Zahl der Sitze auf 630 zu begrenzen, schaffte die Ampel die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate ab. Früher entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, während andere Parteien zum Ausgleich zusätzliche Sitze erhielten.

Mit der Reform wurde das Zweitstimmenergebnis zur entscheidenden Grundlage für die Gesamtzahl der Mandate einer Partei. Gewann eine Partei mehr Wahlkreise direkt, als ihr nach den Zweitstimmen zustanden, gingen diejenigen Direktkandidaten mit den schwächeren Erststimmenergebnissen leer aus. Das war bei der Wahl 2025 in 23 Wahlkreisen der Fall.

Auch die SPD sieht Korrekturbedarf

Die Union kritisiert diese Regelung seit Langem scharf. Doch auch in der SPD wächst die Unzufriedenheit. Fechner sagt, es sei ein Mangel, dass nicht mehr jeder Wahlkreis automatisch im Bundestag vertreten sei. Dieses Problem solle behoben werden.

Strittig ist allerdings, auf welchem Weg.

Union bringt Grabenwahlsystem ins Spiel

Ein Vorschlag aus der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Dabei würde die Hälfte der Sitze direkt über Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über Landeslisten nach dem Zweitstimmenergebnis. Beide Teile würden getrennt voneinander berechnet, ohne Verrechnung der Direktmandate mit dem Zweitstimmenergebnis.

Kritiker sehen darin einen Vorteil für besonders starke Parteien. Nach aktuellen Umfragen könnten davon vor allem AfD und Union profitieren.

Rückkehr zu älteren Regeln ebenfalls denkbar

Die Union kann sich zudem vorstellen, auf ein Modell zurückzugreifen, das 2020 gemeinsam mit der SPD beschlossen worden war. Damals sollte das Anwachsen des Bundestags dadurch begrenzt werden, dass drei Überhangmandate unausgeglichen bleiben. Rechtlich möglich wären sogar bis zu 15 gewesen. Zusätzlich war vorgesehen, die Zahl der Wahlkreise später von 299 auf 280 zu senken.

Experte warnt vor den Ideen der Union

Der Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp beurteilt insbesondere das Grabenwahlrecht äußerst kritisch. Aus seiner Sicht würde ein solches System in der aktuellen Lage des Parteiensystems die AfD massiv begünstigen. Er hält es deshalb für politisch unverantwortlich.

Auch eine Rückkehr zu unausgeglichenen Überhangmandaten hält Vehrkamp für wenig realistisch. Er bezweifelt, dass die SPD einem Modell zustimmen würde, von dem sie derzeit selbst kaum profitieren könne. Zudem bliebe die Größe des Bundestags bei jeder Wahl schwer berechenbar. Das wäre nach seiner Einschätzung ein riskantes Spiel.

Entscheidung liegt nun beim Koalitionsausschuss

Nach Darstellung von Fechner ist die Arbeit der Wahlrechtskommission abgeschlossen. Nun müsse der Koalitionsausschuss klären, ob überhaupt und in welcher Form das Wahlrecht geändert werden soll.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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