Bundesregierung setzt Kommission für große Pflegereform ein
Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission eingesetzt, die eine weitreichende Reform der Pflege vorbereiten soll. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verfolgt die Koalition das Ziel, Pflege bezahlbar zu halten und Leistungen dort ankommen zu lassen, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Nach vorherigen Abstimmungen zwischen Union und SPD beschloss das Kabinett die Einsetzung der sogenannten Pflegestrukturkommission. Das Gesundheitsministerium erklärte, damit solle eine verlässliche pflegerische Versorgung gesichert und der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auch über 2030 hinaus möglichst stabil gehalten werden.
Die Kommission soll nun konkrete Reformvorschläge erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Unterstützung der häuslichen Pflege, eine dauerhaft tragfähige Finanzierung sowie passgenauere Leistungen. Linnemann kündigte an, dass die Reform zum 1. Juli 2027 wirksam werden soll. Außerdem sollen Prävention und frühe Rehabilitationsangebote künftig stärker einbezogen werden. Besonders wichtig sei ihm, so der Minister, die Menschen in den Blick zu nehmen, die Angehörige täglich zu Hause versorgen.
Erste Ergebnisse Anfang 2027 erwartet
Den Vorsitz des 13-köpfigen Gremiums übernehmen laut Ministerium die Berliner Juristin Gabriele Kuhn-Zuber und der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Erste Empfehlungen werden bis Ende Januar 2027 erwartet. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), bezeichnete die Zusammensetzung der Runde als wichtige Chance für spürbare Verbesserungen im Pflegesystem.
Linnemann verwies zudem auf bereits beschlossene Sofortmaßnahmen, die das Kabinett schon im September auf den Weg gebracht hatte. Damals war dem Beschluss unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine lange Verhandlungsnacht vorausgegangen. Nach Einschätzung der Pflegekassen braucht die Pflegeversicherung kurzfristig zusätzliche Milliardenbeträge, um finanziell stabil zu bleiben. Teil des ersten Hilfspakets ist unter anderem eine geplante Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2027.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber