Politik

Zucker-Schock: Kabinett plant Steuer

Erst ausgebremst, jetzt durch: Die Zuckersteuer ist beschlossen – und könnte Softdrinks bald deutlich teurer machen.

14.10.2026, 11:20 Uhr

Kabinett bringt Zuckersteuer für Softdrinks auf den Weg – Start schon ab Sommer 2027 geplant

Für stark gezuckerte Getränke soll in Deutschland künftig eine besondere Steuer erhoben werden. Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. Vor allem bei Softdrinks könnten Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch künftig tiefer in die Tasche greifen. Bevor die Regelung gilt, muss allerdings noch das Parlament zustimmen.

Geht es nach Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), soll die Abgabe bereits zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. In der Koalition ist der Zeitpunkt aber noch umstritten.

Welche Getränke betroffen wären

Nach den Plänen sollen alle Getränke besteuert werden, die zugesetzten Zucker enthalten und auf einen Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter kommen. Nach Angaben des Finanzministeriums zählen dazu etwa Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit zusätzlichem Zucker.

Ausgenommen bleiben alkoholische Getränke, weil sie bereits gesondert besteuert werden. Auch alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails sollen nicht erfasst werden. Ebenfalls nicht betroffen sind reine Obst- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßstoffen, also etwa Zero-Produkte.

Zwei Steuerstufen geplant

Vorgesehen ist ein Modell mit zwei Abgabestufen, die sich am Zuckergehalt orientieren. Für Getränke mit 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden. Ab einem Zuckergehalt von 8 Gramm je 100 Milliliter sind 32 Cent pro Liter vorgesehen.

Zunächst müssten die Hersteller die Steuer zahlen. Ob und in welchem Umfang die zusätzlichen Kosten später an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, dürfte von den Unternehmen abhängen. Sie könnten die Belastung auch teilweise selbst tragen oder ihre Rezepturen anpassen und den Zuckeranteil senken.

Ausnahmen für kleinere Hersteller

Für kleinere, unabhängige Hersteller soll es Ausnahmen geben. Die Bundesregierung möchte Betriebe von der Steuer befreien, wenn sie höchstens eine Million Liter pro Jahr herstellen. Dafür ist allerdings noch die Zustimmung der EU-Kommission nötig.

Falls Brüssel diese Grenze nicht genehmigt, soll es nach dem Entwurf zumindest eine Ausnahme für Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern geben.

Einnahmen für stabile Krankenkassenbeiträge

Die neue Steuer soll auch Geld in die Bundeskasse bringen. Für den Bund werden im ersten Jahr 690 Millionen Euro erwartet, weil die Abgabe erst zur Jahresmitte greifen würde. Im Jahr 2028 könnten es 925 Millionen Euro sein. Danach rechnet die Regierung mit jährlichen Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro, weil Hersteller voraussichtlich den Zuckergehalt ihrer Produkte senken.

Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Zugleich soll die Abgabe Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckeranteil in ihren Produkten zu senken.

Regierung verweist auf Gesundheitsrisiken

Aus Sicht des Finanzministeriums verfolgt die Steuer vor allem ein gesundheitspolitisches Ziel. Sie solle dazu beitragen, insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Übermäßiger Zuckerkonsum erhöhe das Risiko für Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies.

Die Folgekosten für das Gesundheitssystem beziffert das Ministerium auf rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr.

In der Koalition gibt es weiter Streit

Während die SPD die Zuckersteuer unterstützt, gibt es vor allem in der Union Kritik. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hatte die Abgabe schon vor der Koalitionseinigung als „Teuer-Steuer“ bezeichnet. Er warnte vor weiter steigenden Lebenshaltungskosten und vor Belastungen für die überwiegend mittelständisch geprägte Getränkeindustrie.

Die CSU trägt die Steuer im Grundsatz zwar mit, fordert aber einen späteren Start. Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sprach sich für den 1. Januar 2028 aus. Die Unternehmen bräuchten mehr Zeit, um ihre Rezepturen umzustellen. Über den Starttermin dürfte deshalb in den kommenden Wochen im Bundestag noch weiter debattiert werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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