Ukraine

EU erschwert wehrfähigen Ukrainern jetzt die Flucht

EU-Pläne sorgen für Wirbel: Sollen ukrainische Männer bald kein einfaches Asyl in Deutschland mehr bekommen?

26.06.2026, 09:36 Uhr

Ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren sollen sich nach dem Willen der EU-Kommission künftig schwerer dem Kriegsdienst gegen Russland entziehen können. Wer von den ukrainischen Behörden keine Ausreisegenehmigung erhält, soll in Deutschland und anderen EU-Staaten nicht mehr automatisch unter die erleichterten Aufnahmebestimmungen für Geflüchtete fallen.

Vereinfachter Schutz soll verlängert, aber für viele Männer entfallen

Bislang erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU Schutz über die sogenannte Massenzustromrichtlinie. Ihre Schutzgesuche werden dabei nicht einzeln geprüft, was den Zugang zu Aufenthalt und Unterstützung deutlich erleichtert.

Diese Sonderregelung will die EU-Kommission um ein weiteres Jahr bis März 2028 verlängern. Für die betroffenen Männer soll sie bei künftigen Neueinreisen jedoch nicht mehr gelten. Sie müssten stattdessen regulär Asyl beantragen und hätten damit deutlich geringere Chancen auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.

EU verweist auf Wunsch aus Kiew

Deutschland und weitere Mitgliedstaaten hatten sich in den vergangenen Wochen auf EU-Ebene für eine solche Neuregelung eingesetzt. Nach Darstellung der Kommission folgt der Vorstoß aber auch einer ausdrücklichen Bitte der Ukraine.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte in Brüssel, das Thema sei ausführlich mit der ukrainischen Seite besprochen worden. Der Vorschlag trage den sich wandelnden Verteidigungs- und Wiederaufbaubedürfnissen des Landes Rechnung.

Die Ukraine braucht wegen des russischen Angriffskriegs weiterhin große Zahlen an Soldaten. Präsident Wolodymyr Selenskyj zufolge werden monatlich bis zu 34.000 Männer mobilisiert. Wegen der hohen Zahl an Fahnenflüchtigen reicht das jedoch kaum aus, um Verluste auszugleichen. Nach Angaben von Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gesucht.

Der Vorschlag orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: Männer zwischen 23 und 60 Jahren dürfen das Land in der Regel nicht verlassen. Zum Kriegsdienst eingezogen werden derzeit allerdings erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.

Ausnahmen bleiben vorgesehen

Ausnahmen soll es weiterhin geben. Berücksichtigt werden sollen unter anderem Väter mit mindestens drei minderjährigen Kindern sowie Männer, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst befreit sind.

Deutschland unterstützt den Kurs

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits Anfang des Monats Unterstützung für eine entsprechende Regelung signalisiert. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte bei ihrer ersten Reise in die Ukraine Verständnis für den Vorstoß und betonte, dass die Ukraine wehrfähig bleiben müsse.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich bereits im vergangenen Jahr klar positioniert und von Präsident Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. Er habe Selenskyj gebeten, dafür zu sorgen, dass diese Männer im Land blieben, weil sie dort gebraucht würden und nicht in Deutschland, sagte Merz.

Deutschland hat innerhalb der EU die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Nach Eurostat-Zahlen lebten Ende April knapp 1,28 Millionen Menschen aus der Ukraine mit diesem vereinfachten Schutzstatus in Deutschland. EU-weit waren es 4,37 Millionen.

Änderung könnte schon bald kommen

Die derzeitigen EU-Regeln gelten noch bis zum 4. März 2027, könnten aber schon vorher angepasst werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten dem Vorschlag noch zustimmen. Nach Beratungen der EU-Innenminister Anfang Juli gilt das als wahrscheinlich. Die Neuregelung könnte damit schon bald in Kraft treten.

Asylantrag bleibt letzte Möglichkeit

Für Betroffene bliebe weiterhin die Möglichkeit, Asyl oder subsidiären Schutz zu beantragen. Subsidiärer Schutz kann in Deutschland gewährt werden, wenn im Herkunftsland etwa wegen eines bewaffneten Konflikts ein ernsthafter Schaden droht.

Allein die Gefahr, in der Ukraine zum Wehrdienst eingezogen und möglicherweise an die Front geschickt zu werden, reicht nach deutscher Praxis aber nicht automatisch für Schutz aus. Entscheidend ist jeweils auch, ob es innerstaatliche Fluchtalternativen gibt, etwa in einer kleineren Stadt im Westen des Landes. Wer keinen positiven Bescheid erhält, könnte abgeschoben werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen allerdings alle Menschen, die bereits in einem Mitgliedstaat den vereinfachten Schutzstatus erhalten haben, diesen mindestens bis März 2028 behalten. Für ihre Aufenthaltserlaubnis in der EU droht ihnen bis dahin demnach keine Änderung. Wie es danach weitergehen soll, wollen die Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten beraten.

Zudem kündigte EU-Kommissar Brunner ein Pilotprojekt für ein freiwilliges Rückkehrprogramm an. Es soll Ende des Jahres starten und Menschen unterstützen, die aus eigenem Entschluss in die Ukraine zurückkehren wollen.

Berichte über gewaltsame Rekrutierungen

In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee immer wieder auf Widerstand. In sozialen Netzwerken werden täglich neue Videos von Zusammenstößen verbreitet. Teilweise wehren sich Männer, die nicht eingezogen werden wollen, nach Berichten sogar mit Waffengewalt.

Außerdem gibt es Berichte über schwere Misshandlungen im Zusammenhang mit Zwangsrekrutierungen. Demnach werden Betroffene teils in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle in diesem Zusammenhang. Ein aktueller Medienbericht schilderte außerdem Fälle von Schlägen, Folter und weiteren Quälereien in einer Armeeeinheit.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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