Hubig würdigt ukrainischen Mut zum Verfassungsjubiläum
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zum 30. Jahrestag der ukrainischen Verfassung den Einsatz und die Entschlossenheit der Menschen im Land hervorgehoben. Bei einer Konferenz in Kiew sagte sie, der Mut der Ukrainerinnen und Ukrainer werde nicht nur an der Front sichtbar. Er zeige sich ebenso in der Politik, im Alltag von Menschen, die trotz des Krieges arbeiten oder zur Schule gehen, und im Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Hubig wünschte der Ukraine „Freiheit, Selbstbestimmung und vor allem einen gerechten Frieden“.
Verfassung seit 1996 in Kraft
Die ukrainische Verfassung entstand nach der Loslösung von der Sowjetunion und wurde am 28. Juni 1996 vom Parlament beschlossen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass das Staatsgebiet der Ukraine in seinen bestehenden Grenzen unteilbar und unverletzlich ist.
Kein direkter Dialog der Staatschefs
Konkrete Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine kommen bislang nicht zustande. Russlands Präsident Wladimir Putin verweigert direkte Gespräche mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Kiew besteht auf einem vollständigen Abzug russischer Truppen sowie verlässlichen Sicherheitszusagen. Moskau hingegen hält an weitreichenden Forderungen fest, die auf Gebietsverluste und eine politische Unterordnung der Ukraine hinauslaufen würden.
Der russische Angriffskrieg dauert seit Februar 2022 an. Neben der Verteidigung an den Frontlinien greift die Ukraine inzwischen auch verstärkt Ziele tief auf russischem Gebiet an, vor allem Einrichtungen der Energieversorgung und Logistik.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber