Digitale Kassenbons ab 2028 geplant
Das Bundesfinanzministerium plant, Papierbelege ab dem Jahr 2028 weitgehend durch digitale Quittungen zu ersetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons entfällt. Aus dem Ministerium heißt es, gedruckte Belege stellten sowohl für Unternehmen als auch für Kundinnen und Kunden gerade bei kleinen Beträgen eine unnötige Belastung dar. Über die Pläne hatte zunächst der „Spiegel“ berichtet.
Zusätzlich soll für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 die Nutzung elektronischer Registrierkassen verpflichtend werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte diesen Schritt bereits im Rahmen eines Aktionsplans gegen Steuerbetrug angekündigt, den er gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellt hatte.
Papierbon soll durch digitale Lösung ersetzt werden
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war noch angekündigt worden, die Bonpflicht abzuschaffen. Nach dem nun vorliegenden Entwurf ist jedoch nicht das Ende des Belegs geplant, sondern dessen Digitalisierung. Demnach soll die Pflicht zur papiergebundenen Belegausgabe zum 1. Januar 2028 entfallen. Gleichzeitig sollen Kundinnen und Kunden weiterhin verlangen können, einen Ausdruck auf Papier zu erhalten.
Als praktikabelste Lösung für den digitalen Kassenbon gilt laut Entwurf ein QR-Code. Dieser soll direkt auf dem Kassendisplay angezeigt werden und kann dann vom Kunden abgescannt werden, ohne dass dafür eine spezielle App des jeweiligen Geschäfts nötig ist. Da viele moderne Kassensysteme bereits über entsprechende Kundendisplays verfügen, rechnet das Ministerium nicht mit umfangreichen Neuanschaffungen. Elektronische Belege sind schon heute in vielen Geschäften möglich.
Pflicht zu elektronischen Kassensystemen
Um Manipulationen und Steuerbetrug besser zu verhindern, sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz künftig elektronische Kassensysteme einsetzen müssen. Nach Angaben des Ministeriums sind solche Systeme zwar bereits weit verbreitet, dennoch existieren weiterhin mehr als 100.000 sogenannte offene Ladenkassen.
Gerade bei diesen offenen Kassen gelten die erfassten Umsätze als besonders anfällig für Missbrauch, weil häufig keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen vorliegen. Mit der geplanten Kassenpflicht sollen Manipulationsmöglichkeiten verringert und die Aufdeckung von Steuerhinterziehung erleichtert werden.
Eine Registrierkasse ist nach Definition des Ministeriums ein elektronisches System zur Erfassung und Abwicklung von Zahlungen. Dabei wird jeder einzelne Zahlungsvorgang digital gespeichert. Geschützt werden diese Daten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die unbemerkte Veränderungen verhindern soll.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber