Bayern

Wieder Waffenverbot: Diese 6 Bahnhöfe in Bayern

Neues Bahn-Verbot: An mehreren Bahnhöfen sind jetzt selbst Alltagsgegenstände tabu. Wen es trifft – und wer ausgenommen ist.

23.07.2026, 15:39 Uhr

Waffen- und Gegenstandsverbot an sechs Bahnhöfen in Bayern am Wochenende

Reisende und Passanten sollten an diesem Wochenende an mehreren großen Bahnhöfen in Bayern keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände dabeihaben. Nach Angaben der Bundespolizei gilt von Freitag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 3.00 Uhr ein entsprechendes Mitführverbot.

Betroffen sind der Münchner Hauptbahnhof, München Ost sowie die Hauptbahnhöfe in Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg. In diesem Zeitraum will die Polizei dort verstärkt kontrollieren.

Diese Gegenstände sind untersagt

Verboten sind unter anderem Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeder Art. Auch Pfefferspray, Scheren, Brecheisen und Schlagringe dürfen nicht mitgeführt werden. Nach Angaben der Bundespolizei umfasst die Regelung grundsätzlich alle Gegenstände, mit denen Verletzungen verursacht werden können.

Das Verbot gilt für den gesamten Bahnhofsbereich. Dabei spielt es keine Rolle, warum jemand einen solchen Gegenstand bei sich trägt. Selbst scheinbar harmlose Dinge können darunterfallen. Wer also etwa für die Zugfahrt ein Taschenmesser zum Apfelschälen einstecken wollte, sollte darauf am Wochenende verzichten.

Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen

Nicht an die verschärften Vorgaben gebunden sind vor allem Menschen, die solche Gegenstände beruflich benötigen, etwa Polizisten, Feuerwehrkräfte oder Sicherheitsmitarbeiter. Voraussetzung ist jedoch, dass sie nachvollziehbar darlegen können, warum sie die Gegenstände für ihre Arbeit brauchen.

Auch Beschäftigte in gastronomischen Betrieben am Bahnhof dürfen weiterhin mit Messern arbeiten, etwa zum Zubereiten von Speisen.

Mögliche Folgen bei Verstößen

Wer gegen das Verbot verstößt, muss damit rechnen, dass die Gegenstände sichergestellt werden. Außerdem sind Zwangsgelder, Platzverweise oder auch ein Bahnhofsverbot möglich.

Bundespolizei nennt Sicherheitsgründe

Das Verbot gilt nicht nur in Bayern, sondern an ausgewählten Bahnhöfen in ganz Deutschland. Die Bundespolizei begründet die Auswahl mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten. Einen konkreten Anlass für die aktuelle Maßnahme gebe es nicht; auch mit der Ferienzeit stehe sie nicht in Verbindung.

Nach Einschätzung der Bundespolizei erhöhen Waffen und gefährliche Gegenstände bei Streitigkeiten die Gefahr einer Eskalation. Menschen, die bewaffnet sind, versuchten Konflikte häufig seltener zu entschärfen. Zudem sei für Helfer und Einsatzkräfte in unübersichtlichen Situationen oft schwerer zu erkennen, wer angreift und wer sich nur verteidigt. Auch Gegenstände zur angeblichen Selbstverteidigung vermittelten letztlich oft nur eine trügerische Sicherheit.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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