Renten und Pensionen fallen in Deutschland sehr unterschiedlich aus – und zwar nicht nur bei der durchschnittlichen Höhe. Das geht aus einer neuen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, die auf Anfrage der Linken erstellt wurde. Demnach erhielten die rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und Altersrentner Ende 2024 im Schnitt 1.154 Euro pro Monat. Die etwa 1,4 Millionen Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst kamen Anfang 2025 dagegen auf ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto monatlich. Zugleich betonen die Parlamentsgutachter, dass beide Systeme so verschieden seien, dass ein direkter Vergleich nur eingeschränkt möglich sei.
Die von der Linken-Abgeordneten und Rentenexpertin Sarah Vollath angeforderte Übersicht stellt die Ansprüche von Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung den Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten gegenüber. Die Linke fordert seit Jahren eine Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamte einzahlen sollen.
Was Ruheständler in beiden Systemen erhalten
Die Zahlen zeigen deutliche Unterschiede: Knapp 60 Prozent der gut 1,3 Millionen früheren Beamten und Richter beziehen monatlich mindestens 3.000 Euro brutto Ruhegehalt. Brutto bedeutet dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Rund 8 Prozent beziehungsweise 111.206 Personen erhalten sogar mehr als 5.000 Euro brutto im Monat. Nur etwa 7 Prozent kommen auf höchstens 2.000 Euro.
Bei den gesetzlichen Altersrenten sieht das Bild ganz anders aus. Etwa 37 Prozent der Renten liegen 2025 unter 900 Euro. Die größte Gruppe mit rund 17 Prozent beziehungsweise 3,2 Millionen Menschen erhält zwischen 900 und 1.200 Euro. Rund 16 Prozent kommen auf 1.200 bis 1.500 Euro monatlich, knapp 13 Prozent auf 1.500 bis 1.800 Euro und etwa 17 Prozent auf 1.800 Euro oder mehr. Diese Beträge verstehen sich vor Steuern, aber bereits nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Bundestagsgutachter: Systeme nur bedingt vergleichbar
Die Wissenschaftlichen Dienste verweisen unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darauf, dass zwischen Rentenversicherung und Beamtenversorgung keine unmittelbare leistungsbezogene Vergleichbarkeit bestehe.
Als Grund nennen die Gutachter die strukturellen Unterschiede beider Systeme. Beamtinnen und Beamte weisen in der Regel vollständige Erwerbsbiografien auf. In den Rentenzahlen der gesetzlichen Versicherung stecken dagegen auch Ansprüche ehemaliger Minijobber oder von Frauen und Männern mit längeren Erwerbsunterbrechungen, etwa wegen Kindererziehung. Solche unterschiedlichen Erwerbsverläufe führten zwangsläufig zu niedrigeren Durchschnittswerten. Hinzu komme, dass hier ein steuerfinanziertes Vollversorgungssystem einem beitragsfinanzierten Solidarsystem gegenüberstehe. Weitere Einkünfte von Menschen mit kleinen Renten werden in den ausgewiesenen Rentenhöhen zudem nicht mitgerechnet.
Linke sieht ungerechte Bevorzugung bei Pensionen
Sarah Vollath kritisierte die Beamtenversorgung als Privileg. Aus ihrer Sicht hätte die Rentenkommission die bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen Beamten und anderen Beschäftigten schließen müssen. Die Kommission hatte im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Zwar spricht sie sich grundsätzlich für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung aus, lehnt aber eine schnelle Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ab.
Vollath verwies außerdem auf eine eigene Berechnung: Wer als Beschäftigter durchschnittlich verdient, müsste demnach 80 Jahre arbeiten, um auf eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts zu kommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber