Täter im Fall Neuschwanstein geht gegen Ausweisung vor
Drei Jahre nach dem tödlichen Angriff auf eine US-Touristin bei Schloss Neuschwanstein wehrt sich der verurteilte Täter gegen seine spätere Abschiebung aus Deutschland. Der heute 33-jährige US-Bürger hatte bei einem Besuch des weltbekannten Schlosses zwei junge Frauen aus den USA einen rund 50 Meter tiefen Hang hinuntergestoßen. Eine 21-Jährige erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen, ihre Begleiterin überlebte verletzt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann die 21-Jährige vor dem Sturz vergewaltigt und gewürgt.
Das Landgericht Kempten verurteilte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes sowie Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Im Anschluss erließ die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostallgäu eine Ausweisungsverfügung gegen den Mann.
Klage gegen den Bescheid
Der Verurteilte akzeptiert diese Entscheidung jedoch nicht und hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Zur Begründung führt er unter anderem an, dass ihm bei einer Rückkehr in die USA möglicherweise ein weiteres Verfahren wegen derselben Tat drohen könnte. Dabei sei nach seiner Auffassung selbst eine Verurteilung zur Todesstrafe nicht völlig ausgeschlossen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers könnte es gegen Jahresende zu einer Verhandlung kommen.
Eine tatsächliche Abschiebung steht derzeit allerdings nicht unmittelbar bevor. Der Mann verbüßt seine Strafe zunächst regulär in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kempten läuft momentan auch kein Verfahren zu der Frage, ob eine Abschiebung direkt aus der Haft heraus möglich wäre. Von Seiten der Verteidigung gab es zunächst keine öffentliche Stellungnahme.

Entlassung wohl erst nach vielen Jahren
Bei lebenslanger Freiheitsstrafe wird in Deutschland grundsätzlich frühestens nach 15 Jahren geprüft, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im vorliegenden Fall sind die Hürden dafür jedoch besonders hoch, weil das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Der Vorsitzende Richter hatte bereits bei der Urteilsverkündung betont, eine Entlassung nach 15 Jahren sei hier nicht vertretbar.
Wie lange der Mann tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist damit offen und wird später von der zuständigen Strafvollstreckungskammer geprüft. In Fällen mit festgestellter besonderer Schwere der Schuld ist es nicht ungewöhnlich, dass Verurteilte 20 bis 25 Jahre in Haft bleiben. Damit könnte auch die Durchsetzung der Ausweisung erst in etwa zwei Jahrzehnten relevant werden.
Tat geschah nach Zufallsbegegnung
Der Täter und die beiden Frauen waren als Touristen nach Deutschland gereist, um das berühmte Schloss zu besichtigen. Sie kannten sich zuvor nicht und trafen sich im Juni 2023 zufällig auf der Marienbrücke nahe Neuschwanstein. Kurz darauf kam es in der Umgebung zu dem Verbrechen.
Die Marienbrücke gilt als beliebter Aussichtspunkt, weil sich von dort ein besonders eindrucksvoller Blick auf das Schloss von König Ludwig II. bietet. Auch wegen der internationalen Bekanntheit Neuschwansteins, das 2025 von der Unesco zum Welterbe erklärt wurde, fand die Tat weltweit große mediale Beachtung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber