Als Wiedergutmachung für NS-Unrecht haben seit 2021 mehr als 50.000 Menschen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf Fragen des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Zugleich lag die Zahl der Anträge in diesem Zeitraum deutlich höher, was auf teils lange Bearbeitungszeiten hindeutet.
Fast doppelt so viele Anträge wie Einbürgerungen
Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts wurden von Anfang 2021 bis Ende März dieses Jahres insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung gestellt – von Betroffenen selbst und von ihren Nachkommen. Im selben Zeitraum erhielten 52.180 Menschen auf dieser Grundlage die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur sehr wenige Anträge wurden abgelehnt.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine Gesetzesänderung erweitert worden.
Wer Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat
Anspruch auf diese besondere Form der Einbürgerung haben jüdische Verfolgte und andere Menschen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26. Februar 1955 verloren oder aufgeben mussten.
Einbezogen sind auch Menschen, die damals von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren. Zudem können Kinder einer deutschen Mutter, die ihre Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes durch die Heirat mit einem ausländischen Mann verlor, sowie Kinder deutscher unverheirateter Väter heute anspruchsberechtigt sein.
Grundlage dafür ist das vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das am 20. August 2021 in Kraft trat.
Geringere Hürden als bei regulären Einbürgerungen
Wer im Rahmen einer Wiedergutmachung eingebürgert wird, muss keine Deutschkenntnisse nachweisen und auch andere übliche Voraussetzungen einer regulären Einbürgerung nicht erfüllen. Hintergrund ist, dass die Betroffenen die Staatsangehörigkeit nicht aus eigenem Verschulden verloren haben oder sie wegen früherer diskriminierender Regelungen nie erhalten konnten.
Trotzdem ist das Verfahren oft aufwendig. Wegen komplizierter Flucht- und Familiengeschichten müssen viele Antragsteller zahlreiche Unterlagen beschaffen, übersetzen und beglaubigen lassen.
Besonders viele Anträge 2024 und 2025
Vor allem in den Jahren 2024 und 2025 gingen beim Bundesverwaltungsamt besonders viele Anträge ein. Im vergangenen Jahr wurden dort mehr als 14.000 Anträge nach Artikel 116 des Grundgesetzes sowie rund 15.500 Anträge nach der seit 2021 erweiterten Regelung registriert. Zum Vergleich: 2022 waren es zusammen rund 10.500 Anträge. In den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen bereits rund 5.900 weitere hinzu.
Die Bundesregierung wertet die hohen Antragszahlen bei gleichzeitig wenigen Ablehnungen als Hinweis darauf, dass die 2021 eingeführte Regelung den Interessen der Betroffenen umfassend Rechnung trägt.
Die meisten Anträge kommen aus dem Ausland
In die Statistik fließen nur Anträge ein, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden. Dabei handelt es sich um Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden. Menschen, die bereits in Deutschland leben, beantragen eine Wiedergutmachungseinbürgerung vergleichsweise selten.
Ein Teil der Antragsteller stammt aus Israel und Großbritannien. Großbritannien wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zu einem wichtigen Zufluchtsort für Juden aus Deutschland. Tausende Kinder überlebten den Holocaust, weil sie mit den sogenannten Kindertransporten dorthin gebracht wurden – viele sahen ihre Eltern nie wieder. Dass sich in den vergangenen Jahren mehr Berechtigte für den deutschen Pass entschieden haben, dürfte auch mit den Folgen des Brexits zusammenhängen.
Kocak fordert schnellere Verfahren
Der Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak kritisiert das aus seiner Sicht zu langsame Vorgehen der Behörde. Er mahnt, NS-Unrecht verjähre nicht und Betroffene müssten endlich schneller Gerechtigkeit erfahren. Dafür brauche es mehr Kapazitäten und einfachere Verfahren im Bundesverwaltungsamt. Wer Wiedergutmachung ernst nehme, dürfe die Betroffenen nicht jahrelang warten lassen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion