Ältere Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Personalausweis künftig in vielen Fällen nicht mehr neu beantragen müssen. Wer bei der Ausstellung seines aktuellen Ausweises bereits 70 Jahre oder älter war, soll das Dokument auch nach Ablauf der üblichen zehn Jahre weiterverwenden dürfen. Eine Neubeantragung würde dann entfallen.
Die Neuregelung ist Teil der von Bund und Ländern vereinbarten Föderalen Modernisierungsagenda mit zahlreichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Das Bundeskabinett hat dazu nun konkrete Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Neben dem Personalausweis betrifft das auch den Reisepass und die Einführung der digitalen EUDI-Wallet auf dem Smartphone.
Wer von der Ausweis-Regel profitieren soll
Gelten soll die Ausnahme laut Gesetzentwurf für alle Menschen, die bei der Beantragung ihres derzeitigen Personalausweises mindestens 70 Jahre alt waren. Läuft also etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen nach zehn Jahren ab, müsste kein neuer mehr beantragt werden.
Begründet wird das damit, dass mit zunehmendem Alter die Nutzungssituationen oft abnehmen und ein neuer Antrag für Betroffene zugleich mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann. Nach Schätzung des Bundes könnten dadurch jährlich rund 285.000 Neuanträge wegfallen.
Einschränkungen bei einem abgelaufenen Ausweis
Ganz ohne Einschränkungen ist die geplante Regelung aber nicht. Für Reisen innerhalb der EU, bei denen der Personalausweis genügt, wird empfohlen, weiterhin ein gültiges Dokument mitzuführen. Die Weiternutzung eines abgelaufenen Ausweises ist vor allem für alltägliche Situationen in Deutschland gedacht, etwa bei Polizeikontrollen oder im Wahllokal.
Hinzu kommt: Wer den alten Ausweis weiter nutzt, könnte dies nur noch ohne Online-Funktion tun. Nach Darstellung im Gesetzentwurf lassen sich die Sicherheit des Chips, weitere technische Schutzmerkmale und die Nutzbarkeit im EU-Ausland nicht unbegrenzt garantieren.
Erleichterung auch beim Reisepass
Auch beim Reisepass ist eine Änderung vorgesehen: Wer in eine andere Stadt oder Gemeinde umzieht, soll den eingetragenen Wohnort künftig nicht mehr ändern lassen müssen. Der bisherige Wohnort könnte also im Pass stehen bleiben.
Damit würde ein weiterer Behördengang entfallen. Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass so etwa 1,2 Millionen Ummeldungen wegfallen könnten. Für Bürgerinnen und Bürger wird eine Zeitersparnis von rund 20.300 Stunden erwartet.
EUDI-Wallet als digitaler Ausweis auf dem Handy
Verankert sind die Änderungen in dem ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Smartphone, der sogenannten EUDI-Wallet. Deutschland muss eine solche Wallet wegen einer EU-Vorgabe bereitstellen. Nach den aktuellen Plänen soll sie am 2. Januar starten.
Mit der App, die noch entwickelt wird, soll sich ein digitaler Zwilling des Personalausweises aufs Smartphone laden lassen. Damit sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig im Netz einfacher gegenüber Behörden oder Unternehmen ausweisen können – etwa für Online-Anträge, bei der Kontoeröffnung, beim Vertragsabschluss, beim Einkaufen oder bei Plattformen mit Altersnachweis.
Perspektivisch soll der Plastikausweis in manchen Situationen sogar zu Hause bleiben können. Langfristig ist geplant, dass das Smartphone auch bei Kontakten vor Ort mit Polizei oder Behörden ausreichen kann. Schrittweise könnten später weitere Nachweise wie etwa der Führerschein in die Wallet aufgenommen werden. Die Nutzung soll freiwillig sein.
Schutz bei Verlust des Smartphones
Nach Angaben der Verantwortlichen lässt sich die Wallet bei Verlust des Smartphones sperren. Außerdem soll die App nur mit zusätzlichen Schutzmechanismen wie PIN, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck nutzbar sein.
Zudem sollen jeweils nur die Daten weitergegeben werden, die tatsächlich nötig sind. Beim Kauf von Alkohol im Internet könnte so zum Beispiel lediglich bestätigt werden, dass jemand volljährig ist – ohne das komplette Geburtsdatum offenzulegen.
Wann die Regeln gelten könnten
Noch ist offen, wann die neuen Vorgaben tatsächlich in Kraft treten. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wirksam werden. Das dürfte noch einige Monate dauern. Ursprünglich war ein Inkrafttreten bereits zum kommenden Jahreswechsel vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion