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Toter Gerichtsvollzieher: Diese Details sind unfassbar

13 Messerstiche bei einer Zwangsräumung: Zum Prozessauftakt schockiert der Fall erneut – und wirft brisante Fragen auf.

20.05.2026, 14:11 Uhr

Prozess nach tödlicher Messerattacke auf Gerichtsvollzieher in Saarbrücken begonnen

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen begonnen, dem vorgeworfen wird, im November 2025 bei einer Zwangsräumung in Bexbach einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher getötet zu haben. Nach Darstellung der Anklage griff der Mann den Beamten unmittelbar nach dessen Betreten des Wohnungsflurs mit einem großen Jagdmesser an, das im Wohnzimmer hing.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mindestens 13 Mal zustach. Die Verletzungen an Kopf, Hals, Oberkörper und Arm führten kurze Zeit später zum Tod des Gerichtsvollziehers. Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat schilderte vor Gericht, der Angriff sei mit großer Intensität geführt worden.

Anklage wegen Mordes

Die Anklage wirft dem 42-Jährigen Mord vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte er aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und besonders grausam. Als Tatwaffe soll ein sogenannter Sautöter verwendet worden sein, also ein beidseitig geschliffenes Messer, das zur Jagd auf Wildschweine eingesetzt wird.

Das Opfer sei laut Anklage völlig ahnungslos und ohne jede Verteidigungsmöglichkeit gewesen. Der Angeklagte habe seine Wut über die bevorstehende Räumung an dem Gerichtsvollzieher ausgelassen. Nach der Tat soll er gerufen haben, er habe in Notwehr gehandelt, und den Einsatzkräften zugerufen haben, sie seien selbst schuld. Zuvor habe er sich bereits verbal gegen die Zwangsräumung gewehrt und behauptet, davon nichts gewusst zu haben.

Prozess um Mord an Gerichtsvollzieher
Der Verteidiger kündigte eine Erklärung zu Sache für den nächsten Termin an. Quelle: Laszlo Pinter/dpa

Verteidigung sieht eher Totschlag

Verteidiger Dirk Gerlach kündigte für einen der nächsten Verhandlungstage eine Einlassung zur Tat an. Dass sein Mandant die Handlung begangen habe, solle nicht bestritten werden. Aus Sicht der Verteidigung gehe es jedoch vor allem um die rechtliche Einordnung. Gerlach hält demnach eher eine Verurteilung wegen Totschlags als wegen Mordes für naheliegend.

Warum es überhaupt zu der Zwangsräumung kam, blieb zum Prozessauftakt noch offen. Die Verteidigung will sich dazu später äußern.

Schuldfähigkeit im Mittelpunkt

Eine zentrale Frage des Verfahrens ist, in welchem psychischen Zustand sich der Angeklagte zur Tatzeit befand. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass er an einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis litt und deshalb nur vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

Der Mann ist derzeit vorläufig in der forensischen Psychiatrie in Merzig untergebracht. Nach Angaben des Gerichtssprechers Sebastian Abel wird die Beurteilung der Schuldfähigkeit im Prozess eine Schlüsselrolle spielen.

Der Vertreter der Nebenklage, der die Witwe des Getöteten vertritt, sieht das anders. Er geht von voller Schuldfähigkeit aus und erklärte, der Angeklagte habe bewusst getötet, um die Räumung zu verhindern.

Bundesweite Bestürzung nach der Tat

Der Fall hatte über das Saarland hinaus große Betroffenheit ausgelöst. Für das Verfahren sind bis zum 21. August noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt.

Im Gerichtssaal verfolgten auch Kolleginnen und Kollegen des getöteten Gerichtsvollziehers den Prozessauftakt. Nach der Verlesung der Anklage zeigten sie sich tief erschüttert. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland, Gerd Luckas, sagte, die Verhandlung sei emotional sehr belastend, weil die Erinnerung an die Tat wieder hochkomme.

Er betonte, der Angriff hätte jeden aus dem Berufsstand treffen können. Zugleich wolle man mit der Anwesenheit auch der Witwe des Opfers Unterstützung und Mitgefühl zeigen. Hinsichtlich eines möglichen Urteils äußerte Luckas die Hoffnung, dass der Angeklagte nicht mehr in Freiheit komme – unabhängig davon, in welcher Einrichtung er künftig untergebracht werde.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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