Augsburgs Bestattungsdienst: Gerichte weisen Vorwürfe zu Zulagen zurück
Der städtische Bestattungsdienst in Augsburg sorgt weiter für rechtliche Auseinandersetzungen. Hintergrund sind zusätzliche Zahlungen an Beschäftigte, etwa für das Bergen von Unfalltoten. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte bereits 2018 beanstandet, dass die Stadt solche Zuschläge ohne ausreichende Grundlage gewähre. Danach folgten Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter sowie Rückforderungen von Gehalt. Inzwischen haben Gerichte jedoch entschieden, dass weder strafbares Verhalten vorlag noch die betroffenen Beschäftigten Geld erstatten müssen.
Ein Fahrer des städtischen Bestattungsdienstes konnte sich nun auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht München durchsetzen. Das Gericht entschied, dass ihm die über den Tarif hinausgehenden Zulagen weiterhin zustehen. Das Urteil war bereits am 11. März gefallen und wurde am Mittwoch bekannt.
Auch strafrechtlich wurde der Fall überprüft: Drei Führungskräfte der Stadt mussten sich wegen der Auszahlung sogenannter Erschwerniszuschläge wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. Das Amtsgericht Augsburg sprach die beiden Frauen und den Mann jedoch frei. In dem Verfahren ging es um eine Gesamtsumme von knapp 165.000 Euro.
Zuschläge für besondere Tätigkeiten im Bestattungsdienst
Die Stadt Augsburg betreibt seit 1906 einen eigenen Bestattungsdienst. Dieser übernimmt im Todesfall Leistungen, wie sie auch private Bestattungsunternehmen anbieten. Für bestimmte Arbeiten erhielten die städtischen Mitarbeiter zusätzliche Vergütungen, obwohl diese nicht ausdrücklich im Tarifvertrag aufgeführt waren.
So wurden etwa für das An- und Auskleiden von Leichen im Rahmen amtsärztlicher Untersuchungen sowie für das Öffnen und Verlöten von Zinksärgen jeweils 9,14 Euro gezahlt. Für das Bergen von Unglückstoten und den Transport exhumierter Leichen gab es 14,16 Euro zusätzlich. Die Stadt stellte diese Beträge später den Auftraggebern in Rechnung.
Rückforderung von mehr als 8.000 Euro war unzulässig
Nach der Kritik der Rechnungsprüfer forderte die Stadt 2022 von einem Fahrer mehr als 8.000 Euro zurück und kürzte anschließend dessen Gehalt. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht der Stadt noch Recht gegeben und argumentiert, es dürften nur tariflich geregelte Zuschläge gezahlt werden.
Das Landesarbeitsgericht bewertete den Fall jedoch anders. Nach Ansicht der Richter hatte der damalige Amtsleiter die umstrittenen Zulagen bereits 1999 verbindlich zugesagt. Daran müsse sich die Stadt weiterhin festhalten lassen. Eine Sprecherin des Gerichts betonte, auf das Handeln eines öffentlichen Arbeitgebers müsse Verlass sein. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Aktenzeichen: 5 SLa 22/25
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion