Bei verbalen Entgleisungen müssen Stadträtinnen und Stadträte nicht in allen größten bayerischen Städten mit Ordnungsgeldern rechnen. Nach der jüngsten Änderung der Gemeindeordnung haben zwar München, Regensburg und Ingolstadt in ihren Geschäftsordnungen die Grundlage für solche Sanktionen geschaffen, wie die jeweiligen Stadtverwaltungen mitteilten. Augsburg und Nürnberg haben ihre Regeln nach der Kommunalwahl dagegen bislang nicht entsprechend angepasst.
In Augsburg habe sich der Stadtrat bewusst gegen die Einführung von Ordnungsgeldern für eigene Mitglieder entschieden, erklärte das Hauptamt. Derzeit sehe das Gremium keinen Bedarf, sich mit Sanktionen gegen ausfällig oder aggressiv auftretende Ratsmitglieder und einer Änderung der Geschäftsordnung zu befassen.
In Nürnberg scheiterte die Änderung zunächst
In Nürnberg wollte der neu zusammengesetzte Stadtrat bei seiner konstituierenden Sitzung Anfang Mai eigentlich ebenfalls neue Regeln inklusive Ordnungsgeldern beschließen. Nach Angaben eines Sprechers des Bürgermeisteramts kam jedoch keine Einigung über eine neue Geschäftsordnung zustande.
Nicht die Geldbußen selbst seien der Streitpunkt gewesen. Weil die Geschäftsordnung insgesamt aber unverändert blieb, gibt es diese Sanktionsmöglichkeit im Nürnberger Stadtrat vorerst nicht. Ein neuer Anlauf zur Überarbeitung der Regeln sei jedoch geplant. Dabei sollen auch Ordnungsgelder für störende oder pöbelnde Ratsmitglieder ermöglicht werden.
Wie viele weitere Städte und kleinere Gemeinden in Bayern inzwischen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, ist unklar. Weder der Bayerische Städtetag noch der Gemeindetag konnten dazu Angaben machen. Auch das Innenministerium, das für Kommunen zuständig ist, hat nach eigenen Worten keinen Gesamtüberblick. Aus den Großstädten mit entsprechenden Regeln wurde bislang zudem kein Fall bekannt, in dem tatsächlich schon ein Ordnungsgeld verhängt worden wäre.
Bis zu 1.000 Euro bei Wiederholung
Die bayerische Staatsregierung hatte mit einer Änderung der Gemeindeordnung den Kommunen den Weg freigemacht, solche Sanktionen einzuführen. Ein Ordnungsgeld kann demnach fällig werden, wenn Ratsmitglieder den ordnungsgemäßen Ablauf einer Sitzung erheblich beeinträchtigen. Beim ersten Verstoß sind bis zu 500 Euro möglich, bei erneuten Verfehlungen bis zu 1.000 Euro. Zum Vergleich: Im bayerischen Landtag können bei wiederholten Störungen bis zu 4.000 Euro verlangt werden.
Über die Verhängung entscheidet die oder der Vorsitzende des Rats, also in der Regel die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung der Mehrheit des jeweiligen Gremiums oder Ausschusses. Betroffene können juristisch dagegen vorgehen. Vor Gericht kann dann geprüft werden, ob das Ordnungsgeld angemessen und verhältnismäßig war.
Neue Sanktion zwischen Ermahnung und Sitzungsausschluss
Nach Angaben des Innenministeriums gab es bislang vor allem zwei Reaktionsmöglichkeiten auf Störungen: informelle Maßnahmen wie Ordnungsrufe und Ermahnungen oder den Ausschluss von einer oder mehreren Sitzungen. Diese Bandbreite sei nicht fein genug abgestuft gewesen. Deshalb stimmte der Landtag der Gesetzesänderung am Ende mit großer Mehrheit zu.
Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag kritisierte die neuen Ordnungsgelder auf kommunaler Ebene als "Maulkorb für Ehrenamtliche" und lehnte die Regelung geschlossen ab. Im Landtag gehört ihr auch der bislang einzige Abgeordnete an, gegen den dort schon einmal ein Ordnungsgeld verhängt wurde.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion