Wirtschaft

BGH-Urteil: Darum müssen Mietwagen jetzt zurück zur Firma

BGH urteilt gegen Uber & Co.: Warum Mietwagen nach jeder Fahrt sofort zurückmüssen – und was wirklich dahintersteckt.

03.06.2026, 09:26 Uhr

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Uber-Mietwagen

Mietwagen von Fahrdienstvermittlern wie Uber dürfen nach dem Ende einer Fahrt nicht einfach am Zielort auf den nächsten Auftrag warten. Stattdessen müssen sie grundsätzlich umgehend zum Betriebssitz zurückkehren. Diese im Personenbeförderungsgesetz festgelegte Rückkehrpflicht hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist die Vorschrift weder verfassungswidrig noch ein Verstoß gegen europäisches Recht. Der erste Zivilsenat verwies darauf, dass es sich in dem verhandelten Fall um einen rein innerdeutschen Sachverhalt handele: Die beteiligten Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und führen die Fahrten auch dort durch. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen I ZR 123/25.

Klage aus Köln bleibt erfolgreich

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Klage einer Kölner Taxigenossenschaft gegen ein Unternehmen, das über Uber X vermittelte Mietwagenfahrten anbietet. Nach den Feststellungen des BGH hatte ein Fahrer nach dem Aussteigen eines Fahrgasts sein Fahrzeug noch von 10.10 bis 10.22 Uhr am selben Ort stehen lassen.

In diesem Zeitraum wurde nach Angaben des Gerichts eine Testbuchung angenommen und kurz darauf wieder storniert. Erst einige Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.

Bereits die Vorinstanzen hatten darin einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht gesehen und der klagenden Taxigenossenschaft einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Der BGH schloss sich dieser Einschätzung an und wies die Revision der Beklagten zurück.

Rechtsstreit Uber - Taxi
Für Mietwagen gelten andere Regeln als für Taxis. (Archivbild) Quelle: Sebastian Gollnow/dpa

Weiterer Streitpunkt zwischen Taxi- und Fahrdienstbranche

Der Konflikt um die Rückkehrpflicht ist seit Jahren ein zentraler Streitpunkt zwischen dem Taxigewerbe und Fahrdienstanbietern. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen bewertet die Regelung als wichtigen Bestandteil, um den Markt zu strukturieren. Geschäftsführer Michael Oppermann betonte jedoch, dass sie allein nicht ausreiche.

Uber hingegen kritisiert die Vorgabe scharf. Aus Sicht des Unternehmens ist die noch aus den 1980er Jahren stammende Regelung wirtschaftlich unsinnig und auch aus ökologischer Sicht problematisch.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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