Neuer Vorstoß im Bundestag zur Organspende
In Deutschland startet ein weiterer Versuch, die Regeln für Organspenden grundlegend zu ändern. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in einer Orientierungsdebatte mit der Frage, ob künftig die sogenannte Widerspruchsregelung gelten soll. Danach würden Erwachsene nach ihrem Tod grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bislang ist eine Organentnahme nur erlaubt, wenn eine klare Zustimmung vorliegt. Häufig fehlt jedoch eine dokumentierte Entscheidung, weshalb mögliche Spenden ausbleiben.
Was im Bundestag beraten wird
Für die Aussprache sind zwei Stunden vorgesehen. Da es sich um eine ethisch sensible Frage handelt, gibt es keine festen Fraktionsvorgaben. Konkrete Gesetzentwürfe liegen zwar noch nicht offiziell vor, doch zwei fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben bereits unterschiedliche Konzepte vorbereitet: eine spricht sich für die Widerspruchsregelung aus, die andere lehnt sie ab.
Argumente der Befürworter
Die Unterstützer eines Systemwechsels verweisen darauf, dass Reformen der vergangenen Jahre die Zahl der Organspenden nicht entscheidend erhöht hätten. Deshalb solle die Spende künftig zum Normalfall werden. Nach ihren Vorstellungen wären Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann möglich, wenn kein Widerspruch vorliegt. Begleitet werden soll dies von intensiverer Aufklärung. Inkrafttreten könnten neue Regeln frühestens 2030. Zu den Unterstützern zählen auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).

Rund 8.200 Patientinnen und Patienten warten derzeit auf ein Spenderorgan.
Position der Gegner
Auch die zweite Abgeordnetengruppe will die Zahl der Organspenden steigern, setzt aber auf bessere Information und eine einfachere Möglichkeit, den eigenen Willen festzuhalten. Sie lehnt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ab. Aus ihrer Sicht darf Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden. Jeder müsse auch das Recht haben, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus Folgen entstehen. Vorgeschlagen wird unter anderem, neben dem bestehenden Online-Register zusätzliche analoge Eintragungsmöglichkeiten etwa in Ausweisstellen zu schaffen.
Wie die Chancen stehen
Für die Anhänger der Widerspruchslösung ist es bereits der dritte Anlauf. Ein erster Versuch scheiterte 2020 im Bundestag, ein weiterer kam 2025 wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr zur Abstimmung. Stattdessen beschloss das Parlament 2020 ein Gesetz, das am bisherigen Zustimmungsprinzip festhielt, aber mehr Aufklärung und eine leichtere Dokumentation der Spendenbereitschaft ermöglichen sollte. Ob sich diesmal eine Mehrheit findet, ist offen.
Aktuelle Lage bei der Organspende
Spenderorgane wie Nieren, Lebern oder Herzen werden in Deutschland seit Jahren dringend gebraucht. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Wert seit 2012. Gleichzeitig standen Ende 2025 etwa 8.200 Menschen auf den Wartelisten. Ein zentrales Problem bleibt, dass viele Menschen Organspenden zwar grundsätzlich positiv sehen, ihren Willen aber nicht verbindlich festhalten.
Im Organspende-Register sind inzwischen knapp 579.000 Erklärungen gespeichert.
Wo der eigene Wille festgehalten werden kann
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende lässt sich klassisch auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder schriftlich auf anderem Weg dokumentieren. Seit März 2024 ist dies auch digital möglich: Über das Portal www.organspende-register.de können Menschen ab 16 Jahren ihre Haltung online eintragen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte liegen dort derzeit knapp 579.000 Erklärungen vor. 82,2 Prozent davon stimmen einer Organentnahme uneingeschränkt zu. Möglich sind auch Einschränkungen auf bestimmte Organe. Einen generellen Widerspruch haben 8,6 Prozent hinterlegt.
Wie es nun weitergeht
Beide Abgeordnetengruppen wollen ihre Vorschläge offiziell in den Bundestag einbringen. Danach würden in der Regel eine erste Lesung im Plenum sowie Beratungen in den Ausschüssen folgen, bevor es zu einer Abstimmung ohne Fraktionszwang kommt. Wann genau dies geschieht, ist noch unklar.
Unabhängig davon wurde bereits im Mai ein weiteres Gesetz zur Organspende beschlossen. Um mehr Nierentransplantationen zu ermöglichen, wurden die bisherigen engen Vorgaben für Organentnahmen bei Lebendspenderinnen und Lebendspendern gelockert. Zudem wurde die Vorschrift gestrichen, wonach eine Lebendspende nur dann zulässig ist, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber