Bundestag debattiert erneut über Widerspruchslösung bei Organspenden
In Deutschland gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Reform der Organspende. Der Bundestag hat über eine mögliche Einführung der Widerspruchsregelung debattiert. Danach würde für Erwachsene gelten: Nach dem Tod wäre grundsätzlich jeder Organspender, sofern er oder sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bislang ist eine Entnahme nur zulässig, wenn eine klare Zustimmung vorliegt. Genau daran fehlt es in vielen Fällen, sodass mögliche Spenden ausbleiben.
Worum es im Bundestag ging
Die Aussprache verlief sachlich. Weil es sich um eine ethisch besonders sensible Frage handelt, gab es keine festen Fraktionslinien. Bereits vorab hatten sich zwei fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten positioniert und erste Entwürfe vorbereitet: eine für die Widerspruchsregelung, die andere dagegen.
In der Debatte warb die SPD-Politikerin Sabine Dittmar für einen Systemwechsel. Sie verwies darauf, dass die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ acht Jahre betrage. Außerdem, so Dittmar, sterben jeden Tag zwei bis drei Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten.
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand machte dagegen deutlich, dass er in der Widerspruchslösung einen tiefen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von mehr als 80 Millionen Menschen sieht.
Argumente der Befürworter
Die Unterstützer eines Systemwechsels aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken verweisen darauf, dass Reformen der vergangenen Jahre die Zahl der Organspenden nicht entscheidend erhöht hätten. Deshalb solle die Spende zum „Regelfall“ werden.
Nach ihren Vorstellungen wären Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann möglich, wenn kein Widerspruch vorliegt. Begleitet werden soll das von intensiverer Aufklärung. Neue Regeln könnten nicht vor 2030 greifen. Zu den Unterstützern zählen auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Rund 8.200 Patientinnen und Patienten warten derzeit auf ein Spenderorgan.
Position der Gegner
Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will die Zahl der Organspenden erhöhen, setzt aber auf bessere Information und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens – ohne Eingriff in Grundrechte.
Aus ihrer Sicht darf Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Selbstbestimmungsrecht bedeute auch, keine Entscheidung treffen zu müssen, ohne dass daraus persönliche Folgen entstehen. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, zusätzlich zum bestehenden Online-Register analoge Eintragungsmöglichkeiten etwa in Ausweisstellen zu schaffen.
Wie die Chancen stehen
Für die Befürworter der Widerspruchslösung ist es bereits der dritte Anlauf. Ein erster Versuch scheiterte 2020 im Bundestag. Eine weitere Initiative kam 2025 wegen der vorgezogenen Wahl nicht mehr zur Abstimmung.
Stattdessen beschloss der Bundestag 2020 ein Gesetz, das am Zustimmungsprinzip festhielt, aber mehr Aufklärung und eine leichtere Dokumentation der Spendenbereitschaft ermöglichen sollte. Ob sich diesmal eine Mehrheit findet, ist derzeit offen.
Aktuelle Lage bei der Organspende
Spenderorgane wie Nieren, Lebern oder Herzen werden in Deutschland seit Jahren dringend benötigt. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Wert seit 2012.
Gleichzeitig standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf den Wartelisten. Ein zentrales Problem bleibt, dass viele Menschen Organspenden zwar grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihren Willen aber nicht verbindlich festhalten.
Wo der eigene Wille festgehalten werden kann
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann klassisch auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder schriftlich auf anderem Weg dokumentiert werden. Seit März 2024 ist dies auch digital möglich: Über das Portal www.organspende-register.de können Menschen ab 16 Jahren ihre Haltung online eintragen.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind dort inzwischen knapp 579.000 Erklärungen gespeichert. Davon stimmen 82,2 Prozent einer Organentnahme uneingeschränkt zu. Möglich sind auch Einschränkungen auf bestimmte Organe. Einen generellen Widerspruch haben 8,6 Prozent hinterlegt.
Im Organspende-Register sind inzwischen knapp 579.000 Erklärungen gespeichert.
Wie es nun weitergeht
Die beiden Abgeordnetengruppen haben angekündigt, ihre jeweiligen Initiativen konkret in den Bundestag einzubringen. Danach folgen in der Regel eine erste Lesung im Plenum und Beratungen in den Ausschüssen, bevor es zu einer Abstimmung ohne Fraktionszwang kommt. Wie schnell das Verfahren weitergeht, ist noch offen.
Unabhängig davon wurde bereits im Mai ein weiteres Gesetz zur Organspende beschlossen. Um mehr Nierentransplantationen zu ermöglichen, wurden die bislang engen Grenzen für Organentnahmen bei Lebendspenderinnen und Lebendspendern gelockert. Zudem wurde die Vorschrift gestrichen, wonach eine Lebendspende nur dann zulässig ist, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber