Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform und Rechtsstaatspakt – Kommunen sollen milliardenschwer entlastet werden
Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Neuregelung der Finanzbeziehungen verständigt, die vor allem Städte und Gemeinden entlasten soll. Das teilten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und mehrere Ministerpräsidenten nach Beratungen in Berlin mit. Grundlage der Einigung ist das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sprach von einem fairen Ausgleich.
Im Kern geht es darum, dass der Bund künftig in bestimmten Fällen einen Großteil der Mehrkosten übernimmt, die Ländern und Kommunen durch Gesetzesänderungen auf Bundesebene entstehen. CDU, CSU und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, sich dabei an der sogenannten Veranlassungskonnexität zu orientieren.
Milliardenpotenzial für die Kommunen
Mit der Reform sollen vor allem die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen begrenzt und damit ihre Handlungsfähigkeit gestärkt werden. Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs und einer prekären Lage vieler Kommunen. Zugleich sagte er: „Wir bringen unser Land voran.“
Nach Darstellung des Kanzlers soll die neue Regelung ab dem 1. September gelten. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es allerdings, angewendet werden solle sie auf Gesetze, deren Entwürfe nach dem 1. Oktober im Bundeskabinett beschlossen werden.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte, bereits im kommenden Jahr liege das Entlastungspotenzial für die Kommunen bei rund drei Milliarden Euro. In den Jahren danach könne dieser Effekt weiter anwachsen.
Bund übernimmt unter Bedingungen 80 Prozent der Mehrkosten
Künftig soll ein neuer Mechanismus greifen, wenn der Bund neue Leistungsgesetze beschließt, bestehende verändert oder andere Bundesgesetze mit finanziellen Auswirkungen erlässt. Wenn Ländern und Kommunen dadurch zusammen Mehrkosten von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr entstehen, übernimmt der Bund davon 80 Prozent.
Nach bisherigen Erfahrungen betrifft das vor allem Bereiche wie die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhaberecht zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Entlastungen sollen auch in die andere Richtung wirken
Die Neuregelung soll nach Angaben der Beteiligten symmetrisch funktionieren. Wenn Entscheidungen des Bundes später nicht zu Mehrkosten, sondern zu geringeren Belastungen bei Ländern und Kommunen führen, sollen Mittel auch wieder zurückgeführt werden. Lies sagte dazu, sinkende Kosten müssten auch zu einem Zurück der Mittel führen.
Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, die Kompensation solle in der Regel über eine Anpassung der jeweiligen Anteile an den Umsatzsteuereinnahmen abgewickelt werden.
Steuergesetze und EU-Vorgaben bleiben außen vor
Nicht erfasst von der neuen Regelung sind Steuergesetze. Gerade hier kommt es regelmäßig zu Konflikten, wenn Steuerentlastungen des Bundes bei Ländern und Kommunen zu Mindereinnahmen führen. Nach Angaben von Merz gilt die neue Finanzregel außerdem nicht für EU-Vorgaben, die Deutschland lediglich umsetzen muss.
Die Länder pochen dennoch auf eine engere Einbindung bei der geplanten Reform der Einkommensteuer. Die schwarz-rote Koalition im Bund will damit ab 2027 kleine und mittlere Einkommen entlasten. Da die Länder zustimmen müssen, haben sie dabei erheblichen Einfluss. Schnieder verlangte eine tiefere Beteiligung der Länder als bisher. Lies betonte, eine Steuerreform des Bundes dürfe nicht zu finanziellen Belastungen für Länder oder Kommunen führen.
Kommunen warnen vor kollabierenden Haushalten
Die kommunalen Spitzenverbände hatten den Druck vor der Einigung noch einmal erhöht. In einer Erklärung hieß es, die kommunalen Haushalte kollabierten fast überall. Städte, Landkreise und Gemeinden steuerten im zweiten Jahr in Folge auf ein Defizit von 30 Milliarden Euro zu.
Die Verbände machen dafür vor allem die rasch steigenden Sozialausgaben verantwortlich, auf die Kommunen selbst kaum Einfluss haben. Viele Städte und Gemeinden warnen seit Langem, dass neue Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung ihre Handlungsfähigkeit weiter einschränken.
Bund und Länder vereinbaren auch einen Pakt für den Rechtsstaat
Neben der Finanzreform verständigten sich Bund und Länder auch auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Schnieder sagte, die Menschen müssten sich darauf verlassen können, in absehbarer Zeit zu ihrem Recht zu kommen und dass der Rechtsstaat wirksam durchgreife.
Vereinbart wurde, dass der Bund den Ländern mehr Geld für die Digitalisierung der Justiz und zusätzliches Personal zur Verfügung stellt. Konkret geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen schaffen, damit Verfahren schneller und effizienter werden.
Die Länder verpflichten sich im Gegenzug, bis 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizbeschäftigte einzustellen. Länder, die in den vergangenen Jahren bereits viel Personal aufgebaut haben, können sich diese Stellen anrechnen lassen. Die Verhandlungen über die Details des Pakts hatten sich lange hingezogen.
Staat soll moderner und digitaler werden
Thema der Ministerpräsidentenkonferenz war außerdem die Modernisierung des Staates. Bund und Länder legten dazu einen Fortschrittsbericht vor. Ziel ist vor allem mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie.
Geplant ist unter anderem ein bundesweites Pass- und Ausweisregister. Künftig soll ein neuer Personalausweis digital beantragt werden können; die biometrischen Daten sollen im Bürgeramt erfasst werden. Zudem sollen viele Familien mit kleinen Kindern das Kindergeld künftig automatisch und ohne Antrag erhalten.
Weitere politische Gespräche stehen bevor
Die Einigungen kommen kurz vor einem weiteren Treffen der Koalitionsspitzen auf Bundesebene am kommenden Mittwoch. Dort dürfte unter anderem die geplante Steuerreform erneut eine wichtige Rolle spielen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber