Grüne beschließen umfassende Reformen bei Parteitagen
Bei den Grünen gelten künftig neue Vorgaben für Parteitage und weitere interne Verfahren. Wie die Partei mitteilte, erhielten bei einer Urabstimmung alle 17 Reformvorschläge die notwendige Zustimmung der rund 184.000 Mitglieder. Die meisten Fragen wurden sogar von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden unterstützt.
Nach Angaben der Partei beteiligten sich rund 35 Prozent der Mitglieder an der drei Wochen dauernden Abstimmung. Das deutliche Ergebnis gilt zugleich als Rückendeckung für die Parteiführung um die Bundesvorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die im Vorfeld für die Änderungen geworben hatten.
Weniger "Klein-Klein" bei Parteitagen
Mit den Reformen will die Parteiführung die bei den Grünen oft langwierigen Parteitage straffen und die Vielzahl an Anträgen begrenzen. Kritische Stimmen innerhalb der Partei warnen dagegen, dass dadurch basisdemokratische Grundsätze geschwächt werden könnten. Die Abstimmung war online möglich, auf Wunsch auch per Briefwahl.
Pegah Edalatian stellte die Ergebnisse in Berlin vor. Ihr Amt im Bundesvorstand trägt künftig nicht mehr den Titel "Politische Geschäftsführerin", sondern "Generalsekretärin". An ihren Aufgaben ändert sich nach ihren Angaben nichts; es handele sich nur um eine Umbenennung der Funktion.
Diese Änderungen wurden beschlossen
Geplant sind unter anderem strengere Quoren für Anträge auf Parteitagen, längere Fristen für deren Einreichung sowie höhere Anforderungen für Bewerbungen in den Bundesvorstand, etwa durch eine größere Zahl notwendiger Unterstützerinnen und Unterstützer.
Wer künftig einen Antrag auf einem Parteitag einreichen will, braucht die Unterstützung von mindestens 0,05 Prozent der Parteimitglieder. Zudem müssen mindestens die Hälfte der Unterstützenden Frauen sein. Diese Vorgabe fiel mit 51,45 Prozent Zustimmung am knappsten aus und war die umstrittenste der 17 Fragen.
Zudem soll der Parteirat, der den Bundesvorstand berät, künftig politisch höherrangiger und damit schlagkräftiger besetzt werden. Vorgesehen ist eine Zusammensetzung mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden sowie möglichen Bundesministerinnen und -ministern.
Außerdem lockern die Grünen ihre bisherige Trennung von Amt und Mandat. Künftig darf statt bislang eines Drittels die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstands zugleich ein Parlamentsmandat haben. Höchstens zwei davon dürfen dem Bundestag angehören.
Kritiker sehen in den Beschlüssen eine zu starke Machtverschiebung zugunsten von Funktionärinnen und Funktionären. Solch weitreichende Entscheidungen müssten ihrer Ansicht nach auf einem Bundesparteitag getroffen werden.
Größere Partei, andere Regeln
Franziska Brantner verteidigte die Reform mit dem Hinweis, dass die Grünen noch immer nach Regeln arbeiteten, die aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und viel langsameren Entscheidungswegen stammten. Die heutigen Bedingungen erforderten andere Strukturen. Ziel sei es, die Basis und die kommunale Ebene zu stärken.
Edalatian sagte, die Partei werde durch die Änderungen "handlungsfähiger, innovativer und demokratischer". Zugleich wies sie den Vorwurf zurück, die Bundesarbeitsgemeinschaften sollten entmachtet werden.
Gericht stoppte Urabstimmung nicht
Ein Versuch mehrerer Parteimitglieder, die Abstimmung gerichtlich stoppen zu lassen, blieb ohne Erfolg. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber