Bayern

Allgäu-Schock: Umweltschützer stoppen Sessellift-Bau

Neuer Lift, längere Strecke, aber kaum Umweltchecks? Jetzt prüfen Richter, ob Bayerns Bürokratie-Kurs gegen EU-Recht verstößt.

01.07.2026, 16:10 Uhr

Vorläufiger Baustopp für neue Seilbahn am Fellhorn

Im Streit um den geplanten Neubau einer Seilbahn am Fellhorn bei Oberstdorf haben Naturschützer teilweise Erfolg vor Gericht gehabt. Das Verwaltungsgericht Augsburg ordnete in einem Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp an. Nach Auffassung des Gerichts muss in einem Hauptsacheverfahren zunächst geklärt werden, ob die erteilte Genehmigung mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine abschließende Bewertung der Rechtmäßigkeit des Projekts sei damit allerdings noch nicht verbunden.

Geklagt hatte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV). Der Verband hatte zwei Eilanträge gestellt: einer betraf die Arbeiten an den Pisten, der andere den eigentlichen Bau des Lifts. Beim Pistenbau hatte das Gericht einen Baustopp bereits vor einigen Wochen abgelehnt. Die Richter sahen darin weder einen Verstoß gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention noch gegen Vorgaben zum Habitat-, Arten- oder Landschaftsschutz.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die neue Scheidtobelbahn. Der Sessellift ist das erste Vorhaben, das auf Grundlage des umstrittenen dritten bayerischen Modernisierungsgesetzes genehmigt wurde. Mit dem Gesetz will die Staatsregierung Verwaltungsabläufe vereinfachen und Bürokratie abbauen. Bei bestimmten Bauprojekten entfällt dadurch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Streitpunkt Umweltprüfung

Das Landratsamt Oberallgäu hatte die Genehmigung damit begründet, dass die neue Bahn weitgehend auf der bisherigen Strecke errichtet werden solle. Allerdings wird der neue Lift wegen versetzter Berg- und Talstationen rund 320 Meter länger. Dennoch sei keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, da die maßgebliche Grenze von 1.500 Metern Luftlinie nicht überschritten werde.

Nach Ansicht des Gerichts muss nun jedoch geprüft werden, ob dieser Verzicht mit europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist. Wegen der rechtlichen Komplexität könne das nicht im Eilverfahren entschieden werden.

Auch aus der Opposition im bayerischen Landtag war die Genehmigung für das Seilbahnprojekt am Fellhorn bereits mehrfach kritisiert worden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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