Oktoberfest-Streit vor Bayerns höchstem Landesgericht
Im September befasst sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit einer brisanten Klage rund um das Oktoberfest. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die seit mehr als 200 Jahren geübte Praxis der Münchner Stadt, auswärtige Wirte vom Betrieb der Bierzelte auszuschließen, rechtlich zulässig ist. Geklagt hat der Wirt Alexander Egger, der erreichen will, dass die großen und mutmaßlich besonders gewinnträchtigen Festzelte europaweit ausgeschrieben werden. Egger führt bislang nur ein kleines Zelt und war mit seiner Bewerbung für ein großes Zelt erfolglos geblieben.
Verhandlung in besonders gesichertem Saal
Die Verhandlung soll im größten und am stärksten gesicherten Gerichtssaal Münchens stattfinden. Dieser unterirdische Saal befindet sich innerhalb der Justizvollzugsanstalt Stadelheim und ist eigentlich für Terrorprozesse und andere besonders heikle Strafverfahren vorgesehen. Wegen des erwarteten großen Interesses an dem Wiesn-Fall wurde jedoch dieser Saal gewählt, da er vergleichsweise viel Platz für Zuschauer bietet.
Auf dem Oktoberfest werden jedes Jahr 14 große und 21 kleinere Bierzelte errichtet. Allein das Hofbräu-Zelt fasst mit Außenbereich rund 10.000 Gäste. Konkret geht es in dem Verfahren um die Vergabe der großen Zelte Schottenhamel und Paulaner. Der Kläger wendet sich gegen die erneute Zuteilung an die bisherigen Betreiber. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte das weitreichende Folgen für die Vergabepraxis aller Festzelte haben.

Noch keine erkennbare Richtung des Gerichts
In einer Eilentscheidung hatte das Gericht vor kurzem zwar den Weg für die diesjährige Vergabe und damit auch für den Aufbau der beiden Zelte freigemacht. Ausschlaggebend war, dass eine europaweite Ausschreibung kurzfristig nicht mehr umsetzbar gewesen wäre, zumal das diesjährige Oktoberfest bereits am 19. September beginnt.
In der eigentlichen Hauptsache ist die Entscheidung aber noch offen. Der zuständige Senat ließ bislang nicht erkennen, in welche Richtung das Urteil ausfallen könnte. Ebenso ist unklar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. In Zivilverfahren ist es bei Obergerichten üblich, nach der mündlichen Verhandlung nicht sofort zu urteilen, sondern zunächst einen Termin für die Urteilsverkündung festzulegen.
Historischer Sonderfall aus Nürnberg
Das erste Oktoberfest wurde 1810 auf der Theresienwiese gefeiert. Nach Angaben der Stadt München dürfen bereits seit 1825 nur Münchner Wirte dort Bier ausschenken. Damals handelte es sich allerdings noch um einfache kleine Ausschankbuden. Das erste große Festzelt entstand laut Stadt erst 1898. Auftraggeber war demnach ein Nürnberger Wirt, der eigentlich nicht zugelassen gewesen wäre und deshalb örtliche Strohmänner einsetzte. Wie hoch die Gewinne der Wirte auf der Wiesn am Ende tatsächlich ausfallen, ist nicht öffentlich bekannt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber