Politik

EU-Parlament ebnet Weg für Verfahren gegen AfD-Familie

AfD-Parteifamilie ESN unter EU-Lupe: Droht jetzt Ärger wegen möglicher Verstöße gegen Grundwerte?

07.07.2026, 12:33 Uhr

Das Europäische Parlament hat den Weg für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) freigemacht. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun untersuchen, ob die europäische Partei, der auch die AfD angehört, gegen grundlegende Werte der Europäischen Union verstoßen hat.

Für den Schritt stimmten 414 Abgeordnete, 224 votierten dagegen, 18 enthielten sich. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde ist es das erste Verfahren dieser Art, das sich ausdrücklich auf die Einhaltung der EU-Werte bezieht.

Was der ESN bei Verstößen droht

Sollte die Behörde einen offenkundigen und schweren Verstoß feststellen, könnte die ESN aus dem Register der europäischen politischen Parteien gestrichen werden. Damit würde sie ihren Status als europäische Partei verlieren – und auch den Anspruch auf EU-Fördermittel.

Ein Verbot der einzelnen nationalen Mitgliedsparteien wäre damit jedoch nicht verbunden. Diese könnten weiter bestehen, auch wenn die Dachpartei ihren europäischen Sonderstatus verlöre. Für das Jahr 2026 liegen die für die ESN bewilligten EU-Mittel laut Parlament bei bis zu rund zwei Millionen Euro.

Was die ESN ist

Die ESN ist eine europäische Dachpartei mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien. Sie wurde 2024 mit von der AfD gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem die französische Partei Reconquête um Éric Zemmour, Neue Hoffnung aus Polen sowie die prorussische bulgarische Partei Wasraschdane (Wiedergeburt).

Solche europäischen Dachparteien sind von den Fraktionen im Europaparlament zu unterscheiden. Sie sind gesondert registriert, werden von der Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen überwacht und erhalten Mittel aus dem EU-Haushalt.

Worum es bei den Vorwürfen geht

Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai Hinweise an die EU-Institutionen übermittelt, die aus ihrer Sicht Zweifel an der Einhaltung der Grundwerte wecken. Verwiesen wird dabei unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD. Darin wurden laut Behörde Elemente aus dem Parteiprogramm und Aktivitäten von Parteivertretern benannt, die das Gericht als unvereinbar mit Menschenwürde und Religionsfreiheit bewertet habe.

Zudem nennt die Behörde mehrere Social-Media-Beiträge von Politikern aus ESN-Mitgliedsparteien, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richten sollen. Zugleich betont sie, dass dieses Hinweisschreiben noch kein abschließendes Prüfungsergebnis darstellt.

Nach der Abstimmung erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund, das EU-Parlament zeige der „AfD-Europapartei die gelbe Karte“. Millionen an Steuergeldern dürften aus seiner Sicht nicht weiter Hassrede, Rassismus, Homophobie und Antisemitismus finanzieren. Auch Abgeordnete von Linken, Sozialdemokraten, Liberalen und Christdemokraten unterstützten die Überprüfung. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Niclas Herbst, betonte zugleich, die Einleitung des Verfahrens bedeute keine Vorverurteilung.

Welche Regeln für europäische Parteien gelten

Europäische Parteien müssen nach EU-Recht sicherstellen, dass sie und ihre Mitgliedsparteien in Programm und politischer Tätigkeit mit den Grundwerten der Union im Einklang stehen. Dazu zählen insbesondere Menschenwürde, Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Wie die ESN reagiert

Die ESN erklärte Ende Juni in Berlin nach eigenen Angaben, sie bekenne sich zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Parteipräsident Stanislav Stoyanov, ein bulgarischer Europaabgeordneter, erklärte laut Mitteilung, Europa brauche eine neue Richtung – hin zu einem Europa freier und souveräner Nationen, in dem Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen würden.

Zu den konkreten Vorwürfen kann sich die Partei im laufenden Überprüfungsverfahren äußern.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist

Einen genauen Zeitplan gibt es nach Angaben der Aufsichtsbehörde nicht. Nach Eingang des Antrags wird die betroffene Partei informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Für mögliche Abhilfemaßnahmen ist grundsätzlich ein Monat vorgesehen.

Danach hat ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst anschließend kann die Behörde über den Prüfantrag entscheiden. Gegen eine Entscheidung könnten das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten dann noch innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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