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Nach AfD-Post: Heino fordert 30.000 Euro – jetzt

AfD warb mit Heino – jetzt wird’s teuer: Der Sänger wehrt sich gegen die Vereinnahmung und fordert viel Geld.

07.07.2026, 13:22 Uhr

Heino klagt nach AfD-Wahlwerbung auf 30.000 Euro

Eine Wahlwerbung der AfD könnte für die Partei juristische und finanzielle Folgen haben. Volksmusiker Heino hat nach Angaben seines Managers Helmut Werner beim Landesgericht Innsbruck Klage eingereicht und fordert 30.000 Euro immateriellen Schadenersatz. Grund dafür seien Verletzungen von Persönlichkeits- und Markenrechten des 87-Jährigen durch die AfD Uckermark. Zunächst hatte die Märkische Oderzeitung darüber berichtet.

Werner betonte, Heino lehne es grundsätzlich ab, für politische Zwecke vereinnahmt zu werden. Die AfD-Kampagne trage dazu bei, ihn politisch dem rechten Spektrum zuzuordnen, obwohl das nicht seiner Haltung entspreche. Im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April hatte der AfD-Politiker Felix Teichner in sozialen Netzwerken geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Laut Werner entspreche diese Aussage nicht der Wahrheit.

Klage als Signal gegen unerlaubte Promi-Werbung

Nach den Worten des Managers soll die Klage ein deutliches Signal gegen die unzulässige Nutzung prominenter Namen und Gesichter in der Wahlwerbung setzen. Zudem werde geprüft, ob auch gegen Teichner persönlich weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Heino, der in seiner Musik und auf der Bühne oft eine patriotische Note zeigt, habe sich zuletzt nur selten politisch öffentlich positioniert, so Werner. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz bekannt.

Nach Gerichtsangaben hat die AfD Uckermark inzwischen bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sie sich, eine solche Werbung künftig nicht mehr zu verbreiten.

Helmut Werner sieht in der Klage ein «klares Zeichen»
Heino-Manager Helmut Werner betont, dass sich der 87-Jährige vehement gegen unerlaubte Wahlwerbung wehre. (Archivbild) Quelle: Michael Bahlo/dpa

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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