EU-Parlament billigt neue Fluggastrechte
Das Europäische Parlament hat einer Reform der Fluggastrechte in der EU mit großer Mehrheit zugestimmt. 646 Abgeordnete votierten dafür. Vorgesehen ist unter anderem, dass Eltern künftig im Flugzeug kostenlos Sitzplätze direkt neben ihren Kindern reservieren dürfen. Außerdem sollen Ticketpreise transparenter und verständlicher ausgewiesen werden.
Bei Entschädigungen für verspätete Flüge bleibt es im Kern bei den bisherigen Regeln. Dies hatten die Parlamentsvertreter nach zähen Verhandlungen mit den EU-Staaten erreicht. Die Mitgliedsländer müssen der Reform nun noch offiziell zustimmen, was als Formsache gilt.
Entschädigung bei Verspätung
Ursprünglich wollten mehrere EU-Staaten die Hürden für Ausgleichszahlungen anheben. Nach dem Kompromiss vom Juni bleibt jedoch bestehen: Wer mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kann Anspruch auf Entschädigung haben.
Je nach Flugstrecke gelten weiterhin diese Beträge:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer, sofern es sich nicht ausschließlich um innereuropäische Flüge handelt
Dieselben Grenzen sollen auch bei Flugannullierungen gelten, wenn diese weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich ist.
Nicht haftbar gemacht werden sollen Airlines nach den neuen Regeln etwa bei Zwischenfällen mit aggressiven Passagieren, bei schlechtem Wetter, Naturkatastrophen oder bei Streiks an Flughäfen beziehungsweise bei Bodenabfertigern.
Information über Rechte und Fristen
Künftig sollen Fluggesellschaften verpflichtet sein, Reisende spätestens 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich über ihre Rechte und über das Verfahren zur Geltendmachung zu informieren. Passagiere sollen dann neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche einzureichen.
Danach muss die Airline innerhalb von 30 Kalendertagen entweder zahlen oder schriftlich erklären, warum im konkreten Fall keine Entschädigung geleistet wird.
Alternative Beförderung bei Problemen
Kommt es zu Schwierigkeiten, sollen Fluggäste in vielen Fällen Anspruch auf eine alternative Weiterreise haben. Diese Ersatzbeförderung kann über einen anderen Flughafen in der Nähe des Zielorts, über eine andere Route, mit einer anderen Fluggesellschaft oder auch mit einem anderen Verkehrsmittel wie etwa der Bahn erfolgen.
Dabei müssen die Bedingungen vergleichbar bleiben. Wer zum Beispiel einen Direktflug gebucht hat, soll nicht gegen seinen Willen auf eine Verbindung mit mehreren Zwischenstopps verwiesen werden.
Die Fluggesellschaft muss innerhalb von drei Stunden eine passende Alternative anbieten. Geschieht das nicht, dürfen Reisende selbst eine Ersatzverbindung organisieren. Die Airline muss dann Kosten von bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstatten. Bislang gibt es dafür keine feste Obergrenze.
Für welche Flüge die Regeln gelten
Die neuen Vorschriften sollen für Flüge von EU-Airlines gelten sowie für Verbindungen von Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten, wenn der Abflug in der Europäischen Union erfolgt. Nach Inkrafttreten haben die Airlines zwölf Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber