Seit Mitternacht gilt in der Europäischen Union ein verschärftes Asylsystem. Die neuen Regeln sollen Verfahren beschleunigen, Abschiebungen konsequenter machen und verhindern, dass Schutzsuchende nach ihrer ersten Registrierung einfach in andere EU-Staaten weiterreisen. Ob das in der Praxis zu weniger Asylanträgen von Menschen führt, die aus anderen Gründen nach Europa kommen, ist jedoch offen.
Auch Fachleute sind unsicher, wie sich das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) tatsächlich auswirken wird – von Verfahren direkt an den Außengrenzen über die Unterbringung in haftähnlichen Einrichtungen bis hin zur Pflicht, bei der eigenen Rückführung mitzuwirken.
Viel hängt an den Außengrenzstaaten
Entscheidend wird sein, wie konsequent Staaten wie Italien, Spanien, Griechenland oder Bulgarien die neuen Vorgaben umsetzen. Künftig kommt es besonders darauf an, ob alle ankommenden Asylsuchenden tatsächlich vollständig registriert werden – einschließlich Foto und Fingerabdrücken.
Gerade an dieser Stelle hatte es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben. Länder an den EU-Außengrenzen fühlten sich mit der Aufnahme vieler Schutzsuchender häufig alleingelassen. Staaten wie Deutschland und Frankreich pochten zugleich auf die bisherigen Zuständigkeitsregeln, wonach grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren verantwortlich ist, in dem ein Mensch erstmals in der EU registriert wurde.
Um diese Konflikte abzumildern, sieht Geas nun einen Solidaritätsmechanismus vor. Staaten mit besonders hohen Ankunftszahlen sollen durch Geldzahlungen, Sachleistungen oder die Aufnahme von Asylsuchenden entlastet werden.
Dobrindt sieht neue Chancen – und hält Grenzkontrollen weiter für nötig
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich zum Start der Reform optimistisch. Im ZDF sagte der CSU-Politiker, vieles, was zuletzt nicht mehr funktioniert habe, könne nun wieder funktionieren. Zugleich räumte er ein, dass sich erst zeigen müsse, ob jedes Land die neuen Regeln vom ersten Tag an vollständig korrekt umsetzt.
Wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortsetzt, hängt nach Dobrindts Worten auch davon ab, wie gut das neue EU-System tatsächlich arbeitet. Bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg betonte er, die Grenzkontrollen seien vorerst weiter notwendig.
Brüssel dämpft Erwartungen
Die EU-Kommission hatte bereits vor dem Start der Reform vor überzogenen Erwartungen gewarnt. Der 12. Juni sei nicht das Ende der Reform, sondern erst der Beginn ihrer Umsetzung, hieß es aus Brüssel. Auch EU-Migrationskommissar Magnus Brunner machte deutlich, dass anfangs nicht alles reibungslos laufen werde.
Ein EU-Bericht von Anfang Mai zeigte, dass es in mehreren Mitgliedstaaten weiterhin an Personal und an speziellen Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Außengrenzen fehlt – unter anderem in Griechenland, Italien und Bulgarien. Ausgerechnet dort registriert die EU-Grenzschutzagentur Frontex besonders viele irreguläre Grenzübertritte.
Grenzverfahren als Kern der Reform
Als zentrales Element gelten die neuen Grenzverfahren. Sie sollen vor allem bei Menschen mit geringen Chancen auf Schutz greifen. Diese Verfahren müssen beschleunigt ablaufen und dürfen höchstens zwölf Wochen dauern.
In dieser Zeit können Betroffene in speziellen Einrichtungen untergebracht werden, die sie in der Regel nicht einfach verlassen dürfen. Ziel ist es, Menschen mit geringen Aussichten auf Asyl möglichst direkt an der Grenze festzuhalten und gegebenenfalls auch von dort aus zurückzuführen.
Die Verfahren sollen zugleich die sogenannte Sekundärmigration eindämmen – also das Weiterreisen von Asylsuchenden aus einem EU-Land in ein anderes, obwohl für das Verfahren eigentlich der Erstaufnahmestaat zuständig wäre.
Hält der neue Lastenausgleich?
Ob der Solidaritätsmechanismus im Ernstfall trägt, ist weiter umstritten. Der Migrationsexperte Maximilian Pichl bezweifelt, dass der Pakt bei höherem Druck stabil bleibt. Wirkliche Solidarität zeige sich vor allem dann, wenn Staaten tatsächlich Asylsuchende von besonders belasteten Mitgliedsländern übernehmen. Dazu seien bislang jedoch nur wenige Länder bereit.
Hinter den Kulissen dauere der Streit weiter an, auch mit Blick auf Staaten wie Ungarn, die bisher weder Verfahren übernehmen noch Geld zahlen wollten.
Zum Start der Reform kommt hinzu, dass die Migrationszahlen zuletzt gesunken sind. Es gab weniger irreguläre Grenzübertritte und weniger Asylanträge. Ob das System auch in einer neuen Krisensituation funktioniert, muss sich deshalb erst noch zeigen. EU-Kommissar Brunner sagte dazu, alles müsse getan werden, um die Zahlen niedrig zu halten, damit es gar nicht erst zu einem solchen Belastungstest komme.
Deutschland vorerst ohne Beitrag zum Solidaritätspool
Deutschland muss sich an einem bereits vereinbarten Solidaritätspool für das laufende Jahr zunächst nicht beteiligen. Hintergrund ist, dass der Bundesrepublik zahlreiche Asylbewerber angerechnet werden, für deren Verfahren eigentlich andere Staaten zuständig gewesen wären. Weil Fristen für Rücküberstellungen inzwischen abgelaufen waren, musste Deutschland in vielen Fällen die Zuständigkeit selbst übernehmen. Ähnlich ist die Lage in Frankreich.
Auch in Deutschland neue Einrichtungen geplant
Obwohl Deutschland nur von EU-Binnengrenzen umgeben ist, spielen Außengrenzverfahren auch hier eine Rolle – etwa bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff mit anschließendem Asylantrag. Vorgesehen sind bundesweit 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften, die zum Teil noch geschaffen werden.
Am Flughafen Berlin-Brandenburg hat eine neue Außengrenzeinrichtung den Betrieb aufgenommen. Weitere Standorte sind unter anderem an großen Flughäfen wie Frankfurt am Main und München geplant.
Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker
Auch in Deutschland bringt die Umstellung zunächst zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung muss kurzfristig noch Änderungen an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund ist eine fehlerhafte Formulierung dazu, wie die neuen Vorschriften auf bereits laufende Asylverfahren angewendet werden sollen.
Außerdem müssen Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Informationen anpassen. Das Bundesinnenministerium prüft nach eigenen Angaben zudem eine Übergangsregelung für Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei. Sie sollen Arbeit oder Ausbildung nicht abbrechen müssen, wenn ihr Asylantrag schon vor Inkrafttreten des neuen Systems gestellt wurde oder sie bereits geduldet waren.
Neu ist zudem, dass auf EU-Ebene nun auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer gelten. Für Asylbewerber aus diesen Staaten geht dies mit einem Beschäftigungsverbot einher.
Kritik aus Politik und Wissenschaft
Der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir warnt davor, die Reform zum Ausgangspunkt immer weiterer Verschärfungen des Asylrechts zu machen. Erfolg oder Misserfolg des Systems dürften nicht allein daran gemessen werden, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt. Das hänge vor allem von Kriegen, Krisen und politischen Entwicklungen ab – etwa in der Ukraine oder in Afghanistan.
Grundsätzliche Kritik kommt auch von den Grünen. Parteichef Felix Banaszak sieht in der Geas-Reform zwar grundsätzlich die Chance, Migration in Europa mit klareren Regeln besser und humaner zu ordnen. Diese Möglichkeit habe die Bundesregierung jedoch aus seiner Sicht verspielt. Stattdessen habe sie vor allem auf zusätzliche Verschärfungen gesetzt, um Schutzsuchende abzuschrecken und abzuwehren. Banaszak warf der Regierung vor, die Menschenwürde aus dem Blick zu verlieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber