Seit Mitternacht gelten in der Europäischen Union deutlich strengere Vorschriften im Asylbereich. Die neuen Regeln sollen unter anderem schnellere Asylverfahren sowie konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Der Reform waren jahrelange, intensive Verhandlungen vorausgegangen.
Ob dadurch künftig tatsächlich weniger Menschen in Europa Schutz beantragen, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, ist aber offen. Auch Fachleute sind unsicher, wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis auswirken werden – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Einrichtungen bis hin zur Pflicht, bei der eigenen Abschiebung mitzuwirken.
Neu ist auch, dass die Regeln stärker verhindern sollen, dass Schutzsuchende innerhalb der EU in andere Mitgliedstaaten weiterreisen – etwa von Griechenland oder Italien nach Deutschland. Diese sogenannte Sekundärmigration hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Streit zwischen den EU-Ländern gesorgt.
Ausgleich zwischen Außengrenzstaaten und anderen Mitgliedern
Besonders Staaten an den EU-Außengrenzen fühlten sich mit der Aufnahme vieler Flüchtlinge lange allein gelassen. Länder wie Deutschland und Frankreich pochten dagegen auf die bisherigen Zuständigkeitsregeln. Danach ist grundsätzlich jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde.
Künftig hängt viel davon ab, ob Italien, Spanien, Griechenland und andere Außengrenzstaaten alle Ankommenden tatsächlich konsequent registrieren – samt Foto und Fingerabdrücken. In der Praxis verweigerten Länder wie Italien oder Griechenland jedoch häufig die Rücknahme von Menschen, die bereits nach Deutschland weitergereist waren.
Um diese Konflikte zu entschärfen, enthält das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) nun einen Solidaritätsmechanismus. Staaten mit besonders vielen Ankünften sollen durch Geldzahlungen, Sachleistungen oder die Aufnahme von Asylsuchenden entlastet werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich zum Start der Reform im ZDF-"Morgenmagazin" optimistisch. Vieles, was zuletzt nicht mehr funktioniert habe, könne nun wieder in Gang kommen, sagte der CSU-Politiker. Zugleich räumte er ein, dass nicht jedes Land vom ersten Tag an alles vollständig umsetzen werde.
Brüssel dämpft Erwartungen
Die EU-Kommission hatte die Erwartungen bereits vor dem Start der Reform gebremst. Der 12. Juni markiere nicht den Abschluss, sondern den Beginn der Umsetzung, hieß es aus Brüssel. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betonte ebenfalls, dass anfangs nicht alles reibungslos laufen werde.
Wie groß die Lücken noch sind, zeigte ein EU-Bericht von Anfang Mai. Demnach fehlten in mehreren Staaten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen – unter anderem in Griechenland, Italien und Bulgarien. Gerade dort registriert die EU-Grenzschutzagentur Frontex besonders viele irreguläre Grenzübertritte.
Deutschland vorerst ohne Beitrag zum Solidaritätspool
Deutschland muss sich an einem bereits vereinbarten Solidaritätspool für das laufende Jahr zunächst nicht beteiligen. Hintergrund ist, dass der Bundesrepublik zahlreiche Asylbewerber angerechnet werden, für deren Verfahren eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Weil Rücküberstellungsfristen inzwischen abgelaufen sind, musste Deutschland für viele dieser Fälle die Zuständigkeit ohnehin übernehmen. Ähnlich ist die Lage in Frankreich.
Ob der neue Lastenausgleich langfristig trägt, ist dennoch umstritten. Der Migrationsexperte Maximilian Pichl bezweifelt, dass der Pakt in Belastungssituationen stabil bleibt. Echte Solidarität zeige sich vor allem darin, dass Staaten Asylsuchende übernehmen. Genau dazu seien bislang aber nur wenige Länder bereit. Hinter den Kulissen dauere der Streit weiter an – auch mit Blick auf Staaten wie Ungarn, die bislang weder Verfahren übernehmen noch Geld zahlen wollten.
Hinzu kommt: Der Start der Reform fällt in eine Phase mit zuletzt sinkenden Zahlen. Es gab weniger irreguläre Grenzübertritte und weniger Asylanträge. Ob der Mechanismus auch in einem neuen Krisenfall funktioniert, muss sich deshalb erst noch zeigen.
Beschleunigte Grenzverfahren mit maximal zwölf Wochen
Ein weiterer Baustein der Reform sind sogenannte Grenzverfahren. Sie sollen das Asylsystem entlasten und gelten vor allem für Menschen mit geringen Chancen auf Schutz. Diese Verfahren sollen beschleunigt ablaufen und dürfen höchstens zwölf Wochen dauern.
Während dieser Zeit müssen Betroffene damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen. Solche Einrichtungen werden insbesondere in EU-Staaten an den Außengrenzen benötigt.
Die Grenzverfahren gelten als zentrales Element der Reform. Menschen mit geringen Aussichten auf Asyl sollen möglichst direkt an der Grenze festgehalten und von dort aus auch zurückgeführt werden können. Im Gegenzug sollen besonders belastete Außengrenzstaaten Unterstützung durch andere Mitgliedsländer erhalten.
Auch in Deutschland neue Einrichtungen geplant
Obwohl Deutschland nur von EU-Binnengrenzen umgeben ist, werden Außengrenzverfahren auch hier eine Rolle spielen – etwa bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff mit anschließendem Asylantrag. Vorgesehen sind dafür insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften, die teils noch entstehen.
Am Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt heute eine neue Außengrenzeinrichtung den Betrieb auf. Weitere Standorte in anderen Bundesländern sind in Planung, unter anderem an großen internationalen Flughäfen wie München und Frankfurt am Main.
Gesetzesänderungen und Übergangsfragen in Deutschland
Auch in Deutschland bringt die Umstellung zunächst zusätzlichen Aufwand mit sich. Die Bundesregierung muss kurzfristig noch Änderungen an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund ist eine fehlerhafte Formulierung dazu, wie die neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren angewendet werden.
Zudem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Informationen anpassen. Das Bundesinnenministerium prüft nach eigenen Angaben außerdem eine Übergangsregelung für Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei. Sie sollen ihre Arbeit oder Ausbildung nicht abbrechen müssen, wenn sie ihren Asylantrag schon vor Inkrafttreten des neuen Systems gestellt haben oder bereits geduldet waren.
Über die in Deutschland bisher geltenden sicheren Herkunftsstaaten hinaus werden auf EU-Ebene nun auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer behandelt. Für Asylbewerber aus diesen Staaten geht das mit einem Beschäftigungsverbot einher.
Kritik aus Politik und Wissenschaft
Für den SPD-Innenpolitiker Hakan Demir darf Geas nicht der Einstieg in immer neue Verschärfungen des Asylrechts sein. Erfolg oder Misserfolg des Systems lasse sich nicht allein daran messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt. Das hänge vor allem von Krisen und Kriegen ab – etwa in der Ukraine oder von den Lebensbedingungen in Afghanistan.
Grundsätzliche Kritik kommt auch von den Grünen. Der Europaabgeordnete Erik Marquardt warnt vor einem europaweiten Wettbewerb um immer härtere Asylregeln. Damit werde vielfach versucht, rechtspopulistische Parteien zurückzudrängen – bisher jedoch ohne durchschlagenden Erfolg.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion