Politik

Gesundheit auf Sparkurs: Das planen Bundestag und Bundesrat

Explodierende Gesundheitskosten: Jetzt startet das umstrittene Spargesetz – und es könnte Patienten direkt treffen.

12.06.2026, 02:30 Uhr

Das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für das Gesundheitswesen ist in die entscheidende parlamentarische Phase gestartet – und stößt im Bundesrat auf massiven Widerstand. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) brachte den Gesetzentwurf am Freitag in den Bundestag ein. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten und damit einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Geplant sind milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Arztpraxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche. Zudem sollen verstärkte Rabattregelungen für Pharmahersteller und Apotheken kommen. Für Versicherte würde das unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern bedeuten. Die Koalition will das Gesetz noch vor der Sommerpause Mitte Juli verabschieden.

Warken verteidigte den Kurs trotz breiter Proteste aus dem Gesundheitswesen. „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares“, sagte die Ministerin im Bundestag. Stabilere Beiträge seien kein Selbstzweck: Bürger sollten entlastet und Unternehmen vor weiter steigenden Sozialabgaben geschützt werden. Auf stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung seien Versicherte, Leistungserbringer und rund sechs Millionen Beschäftigte der Branche angewiesen.

Opposition spricht von „Kürzungskahlschlag“

Aus der Opposition kam scharfe Kritik. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „Kürzungskahlschlag mitten hinein in die Versorgung“ und bezweifelte, dass damit stabile Beiträge erreichbar seien. AfD-Politiker Martin Sichert warnte vor einem „Rundumkahlschlag“ zulasten der Kommunen. Die Linken-Abgeordnete Stella Merendino nannte die Pläne eine „Kettensägenreform“ mit Blick auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Finanzlücke größer als bisher erwartet

Zusätzlichen Druck erzeugen neue Berechnungen zur Finanzlage der Kassen. Nach Angaben Warkens liegt die zu schließende Lücke für 2027 inzwischen bei knapp 19 Milliarden Euro statt der bisher angesetzten 15,3 Milliarden Euro. Im Kabinettsentwurf war bislang jedoch nur ein zusätzlicher Puffer von einer Milliarde Euro vorgesehen. Damit bleibt ein weiterer Sparbedarf von mindestens 2,5 Milliarden Euro – eher mehr, falls erneut ein Sicherheitspuffer eingebaut werden soll.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits klargemacht, dass der Sparpuffer in den Beratungen keinesfalls kleiner werden dürfe. Wie die zusätzliche Lücke geschlossen werden soll, muss nun innerhalb weniger Wochen ausgehandelt werden. Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte, Nichtstun wäre „die teuerste und unsozialste aller Optionen“. Zugleich dürfe es keine Überforderung und keine einseitigen Belastungen geben. Warken betonte, dass es auch künftig Vergütungssteigerungen bei Ärzten und anderen Leistungserbringern geben könne – allerdings begrenzt und stärker an die Einnahmeseite gekoppelt.

Massive Kritik aus den Ländern

Im Bundesrat meldeten die Länder erhebliche Einwände an. Kritisiert werden vor allem die Folgen für Krankenhäuser vor Ort sowie der Beitrag des Bundes zum Gesamtpaket. Zwar ist eine stärkere Mitfinanzierung der Krankenkosten von Bürgergeldbeziehern vorgesehen, zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen sinken.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) nannte es zwar richtig, den Ausgabenanstieg zu dämpfen. Zugleich gefährde das Paket aber Versorgungsstrukturen gerade in Flächenländern. Außerdem verschlechtere es die Rahmenbedingungen wichtiger Innovationstreiber – zum Nachteil der Patienten, warnte er mit Blick auf angekündigte Investitionsstopps von Pharmakonzernen in Rheinland-Pfalz.

Auch Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kritisierte die Pläne deutlich. Den Versicherten drohten höhere Beiträge, längere Wartezeiten und weniger Leistungen. Von einem gerechten Lastenausgleich könne keine Rede sein, wenn der Bund versicherungsfremde Leistungen nur schrittweise und unzureichend übernehme.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) warnte davor, reine Ausgabendeckel über den tatsächlichen Bedarf zu stellen. Patienten würden nicht „zu zehn Prozent weniger krank“, nur weil Leistungen gekürzt würden. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) unterstützte zwar Einsparungen, um kräftige Beitragserhöhungen zu verhindern. Zugleich verwies er darauf, dass viele Kliniken bereits rote Zahlen schrieben und manche Häuser unverzichtbar seien, weil es in der Region keine Alternative gebe. Er regte stattdessen mehr Effizienz über den Abbau bürokratischer Vorgaben an.

Bundesrat verlangt Nachbesserungen

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf machte der Bundesrat zahlreiche Kritikpunkte deutlich. Die Länder fordern unter anderem, mehrere der vorgesehenen Sparmaßnahmen bei Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und in der Pharmabranche zu streichen.

Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig. Die Länder könnten das Vorhaben aber deutlich bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), zugleich Bremens Bürgermeister, sagte im ZDF, er rechne mit diesem Schritt.

Kritik von Gewerkschaften und Patientenschützern

Auch außerhalb der Politik gibt es weiter massive Vorbehalte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt Nachbesserungen für eine langfristig tragfähige und solidarische Finanzierung. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte, niemand brauche eine bloß optische Stabilisierung der Beitragssätze auf Kosten der Versicherten. Ihrer Ansicht nach würden die Einsparungen weniger der gesetzlichen Krankenversicherung helfen als vielmehr dem Bundeshaushalt.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte zudem, das System stärker an den Bedürfnissen kranker und oft hochbetagter Menschen auszurichten. Bislang werde vor allem der Arzt-Patienten-Kontakt vergütet, nicht aber ausreichend berücksichtigt, ob sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessere oder verschlechtere. Künftig müsse das Wohl der Patienten stärker Maßstab der Honorierung sein.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen