Politik

Diese 10 Schritte sollen vor islamistischem Terror schützen

Nach dem CSD-Anschlag plant die Regierung härtere Strafen und neue Bewährungsregeln. Was sich jetzt drastisch ändern soll.

16.09.2026, 08:15 Uhr

Bundesregierung will nach CSD-Anschlag Strafrecht und Sicherheitsrecht nachschärfen

Als Reaktion auf den islamistisch motivierten Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin will die Bundesregierung Strafrecht und Sicherheitsvorgaben verschärfen. Ein Zehn-Punkte-Plan, mit dem sich das Bundeskabinett befassen soll, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen mehrere Maßnahmen vor.

Geplant ist unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen, wenn das Opfer dadurch in Lebensgefahr gerät oder schwere gesundheitliche Schäden drohen. In den vergangenen Jahren waren islamistische Anschläge häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte allerdings, es gehe dabei nicht ausschließlich um Taten mit islamistisch-terroristischem Hintergrund.

Auch bei Bewährungsentscheidungen soll sich etwas ändern: Ab einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten soll künftig nicht nur die Verteidigung der Rechtsordnung, sondern ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Darauf verständigten sich Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Im Jugendstrafrecht soll zudem klargestellt werden, dass Gerichte ausdrücklich begründen müssen, wenn sie dieses Recht auf Heranwachsende anwenden. Hubig wies in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurück, Jugendstrafrecht sei eine "Kuscheljustiz".

Täter war Anhänger des IS

Der Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Berliner Tiergarten mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet, mindestens 31 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen, wurde jedoch einen Tag später in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von Polizisten erschossen. Den Sicherheitsbehörden war er bereits als radikalisierter Islamist bekannt.

Debatte über frühere Bewährungsentscheidung

Im Mai 2026 hatte das Amtsgericht Tiergarten Abdul B. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Anlass war eine Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Er war in den Libanon gereist, um sich von dort aus der Terrormiliz Islamischer Staat in Syrien anzuschließen. Außerdem ging es um die Verbreitung von IS-Propaganda und um Verstöße gegen das Vereinsgesetz.

Das Gericht ordnete damals eine sogenannte Vorbewährung an. Dabei wird für zunächst sechs Monate zurückgestellt, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit sollte Abdul B. unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Länder sollen Verkehrsdaten sichern können

Der Maßnahmenkatalog sieht außerdem vor, dass neben Bundespolizei und Bundeskriminalamt künftig auch Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen. Gemeint sind damit Daten darüber, wer wann, wo und mit wem kommuniziert hat.

Eine solche Sicherungsanordnung soll aber nur möglich sein, wenn Anhaltspunkte für eine bereits begangene Straftat vorliegen oder eine konkrete Gefahrenlage besteht. Voraussetzung ist zudem eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeirecht.

Informationslücken sollen geschlossen werden

Vorgesehen ist außerdem, dass Gefährdungserkenntnisse ausdrücklich an Strafgerichte übermittelt werden. Hinweise auf Radikalisierung aus der Untersuchungshaft sollen künftig gezielt an Staatsanwaltschaften und Gerichte weitergegeben werden. Damit soll nach Darstellung aus Regierungskreisen vor allem eine Vollzugslücke geschlossen werden.

Fußfessel und Präventivgewahrsam stärker im Blick

Der Zehn-Punkte-Plan verweist darüber hinaus auf die Möglichkeiten von Präventivgewahrsam und elektronischen Fußfesseln. Beides ist in Bund und Ländern bereits vorhanden, allerdings in unterschiedlicher Ausgestaltung.

Völlig neue Instrumente sind damit nicht verbunden. Denkbar wären vielmehr einheitlichere Standards, längere Gewahrsamsmöglichkeiten und der politische Wille, diese Mittel häufiger einzusetzen. Neue Befugnisse müssten allerdings vor allem landesrechtlich geregelt werden und an Verhältnismäßigkeit sowie richterliche Kontrolle gebunden bleiben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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