Mutter nach versuchter Tötung ihrer Tochter dauerhaft in Psychiatrie
Das Landgericht Ravensburg hat die dauerhafte Unterbringung einer 34-jährigen Mutter in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Nach Auffassung der Richter brachte sie im Februar ihre damals vier Jahre alte Tochter an die Gleise eines Bahnübergangs in Friedrichshafen, um gemeinsam mit dem Kind von einem heranfahrenden Zug erfasst zu werden. Wegen einer diagnostizierten Schizophrenie galt die Frau aus Sicht des Gerichts als schuldunfähig.
Ein Zeuge konnte die Mutter und das Mädchen im letzten Moment von den Schienen wegziehen. Seinen Angaben zufolge fehlte nur noch ein Schritt bis zu einer Kollision mit dem Zug. Zudem habe sich die Frau gegen seine Hilfe gewehrt und versucht, erneut in Richtung Gleise zu laufen.
Vor Gericht schilderte die Angeklagte, sie habe Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehen zu bleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und „wie im Nebel“ gehandelt. Die Frau, die mit ihrer Tochter aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war, zeigte Reue und erklärte, sie würde die Tat rückgängig machen, wenn sie es könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vorgeworfen und argumentiert, sie habe die Schutzlosigkeit des Kindes bewusst ausgenutzt. Dieser rechtlichen Bewertung schloss sich das Gericht an. Da die Frau laut Gutachten jedoch nicht schuldfähig war, endete das Verfahren formal mit einem Freispruch. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach Gerichtsangaben befindet sich die 34-Jährige bereits in psychiatrischer Behandlung. Ihre Tochter lebt inzwischen in einer Pflegefamilie.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber