Politik

Bürgermeister spioniert Sekretärin aus – dann die Strafe

Heimliche Kamera im Büro: Ex-Bürgermeister späht Sekretärin aus – warum er am Ende noch glimpflich davonkam

04.08.2026, 12:43 Uhr

Ein früherer Bürgermeister aus Oberbayern ist wegen der Überwachung seiner Sekretärin per Videokamera zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Landsberg verhängte gegen den 36-Jährigen 90 Tagessätze zu je 80 Euro und blieb damit knapp unter der Grenze, ab der man als vorbestraft gilt.

Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach in seinem Urteil von einem „unglaublichen Vorgang“. Dass die Strafe vergleichsweise niedrig ausfiel, sei nur wegen eines kurz zuvor erzielten Täter-Opfer-Ausgleichs möglich gewesen. Andernfalls hätte der frühere Kommunalpolitiker mit deutlich mehr Tagessätzen rechnen müssen. Er verpflichtete sich, seiner ehemaligen Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Kamera ein Jahr lang unter dem Schreibtisch

Der damalige Bürgermeister von Reichling hatte im Zimmer seiner Angestellten eine Kamera unter dem Schreibtisch installiert. Damit konnte er die Frau, Besucher im Raum sowie Gespräche und Telefonate überwachen. Bild und Ton ließ er sich auf sein Handy übertragen, teilweise fertigte er auch Aufnahmen an.

Die Bespitzelung blieb rund ein Jahr lang unentdeckt, bevor sie im Oktober 2025 aufflog. Danach durchsuchte die Polizei sowohl das Rathaus als auch die Wohnung des Bürgermeisters. Nach dem Skandal verzichtete der 36-Jährige nach nur einer Amtszeit darauf, bei der Kommunalwahl im März erneut anzutreten.

Schuldspruch schon vor der Verhandlung rechtskräftig

Bereits vor dem Prozesstag war der Schuldspruch im Kern nicht mehr strittig. Der Ex-Bürgermeister hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten. Sein Anwalt legte zwar Einspruch ein, beschränkte diesen später aber auf die Rechtsfolgen, also auf die Frage der Strafhöhe. Damit wurde die Tat eingeräumt und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes rechtskräftig.

In der öffentlichen Verhandlung ging es deshalb nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte wollen nun prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder noch Rechtsmittel einlegen.

Vor Gericht hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, seine Mitarbeiterin habe einen politischen Konkurrenten unterstützt, weshalb von Anfang an Misstrauen geherrscht habe. Er habe sein Vorzimmer als „Treffpunkt der Opposition“ wahrgenommen und deshalb die Kamera angebracht. Zugleich räumte er ein: „Das war falsch.“

Er sagte außerdem, sein Verhalten sei eines Bürgermeisters nicht würdig gewesen, und bat sowohl seine frühere Sekretärin als auch die Bürger der rund 1.700 Einwohner zählenden Gemeinde um Entschuldigung.

Richter vermittelte beim Schmerzensgeld

Schon vor dem Prozess hatte der Angeklagte versucht, sich mit der Geschädigten über ein Schmerzensgeld zu einigen. Diese Einigung scheiterte zunächst jedoch an deutlich unterschiedlichen Vorstellungen: Die Verteidigung bot 2.500 Euro, die Anwältin der Frau forderte 12.000 Euro plus rund 2.000 Euro Anwaltskosten. Erst im Prozess vermittelte der Richter erfolgreich zwischen beiden Seiten.

Gericht kritisiert Hetze in sozialen Medien

Richter Kessler machte zudem deutlich, dass der Angeklagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe erhebliche Anfeindungen erleben musste. Vor allem in sozialen Netzwerken sei es laut Gericht zu anonymen Beleidigungen auch gegen Angehörige gekommen, teils sogar zu „Vernichtungskampagnen“. Das sei „unerträglich in der heutigen Zeit“, sagte der Richter.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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