Urteil im Kulmbacher Mordfall ist rechtskräftig
Im Mordfall um eine getötete Frau in Kulmbach ist das Urteil nun endgültig. Nach Angaben des Landgerichts Bayreuth hat der Bundesgerichtshof die Revision des verurteilten Mannes als unbegründet zurückgewiesen.
Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits im Oktober 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete er seine frühere Lebensgefährtin im März 2025 mit zahlreichen Messerstichen. Die 60-Jährige erlag den schweren Verletzungen binnen weniger Minuten.
Zwar stand der Mann zur Tatzeit laut Gericht erheblich unter Alkoholeinfluss, dennoch sei er voll schuldfähig gewesen. Als Hintergrund der Tat wertete das Gericht seinen Zorn über die Trennung. Die Verteidigung hatte im Prozess lediglich auf Totschlag erkannt und eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber