Politik

Assad-Cousin: Todesurteil in Syrien

Fast 14 Jahre nach Kriegsbeginn fällt in Syrien das nächste Urteil gegen den Assad-Clan – und es hat es in sich.

18.08.2026, 11:25 Uhr

Todesurteil gegen Wassim al-Assad in Syrien

In Syrien ist Wassim al-Assad, ein Cousin des gestürzten früheren Präsidenten Baschar al-Assad, zum Tode verurteilt worden. Das Vierte Strafgericht in Damaskus sprach das Urteil, das im staatlichen Fernsehen live übertragen wurde. Das Gericht befand ihn wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber der syrischen Bevölkerung für schuldig.

Im Verfahren wurden ihm zudem die Gründung bewaffneter Gruppen, Drogenhandel, Entführungen und Erpressung zur Last gelegt. Über Jahre hinweg galt Wassim al-Assad als zentrale Figur im kriminellen und paramilitärischen Umfeld der früheren syrischen Führung. Er soll an der brutalen Niederschlagung der Opposition beteiligt gewesen sein und nach Einschätzung internationaler Ermittler zu den wichtigsten Organisatoren des weltweiten Captagon-Schmuggels gehört haben. Deshalb hatten sowohl die USA als auch die EU weitreichende Sanktionen gegen ihn verhängt.

Nur wenige frühere Spitzenvertreter vor Gericht

Wassim al-Assad zählt zu den wenigen hochrangigen Personen der ehemaligen Regierung, die sich in Syrien selbst vor Gericht verantworten müssen. Die derzeitigen syrischen Behörden hatten ihn vor etwa einem Jahr festgenommen.

Bereits in der vergangenen Woche waren Ex-Präsident Baschar al-Assad und dessen Bruder Mahir in Abwesenheit ebenfalls zum Tode verurteilt worden. Ob die Strafe vollstreckt werden kann, ist derzeit offen. Beide waren während des Machtwechsels Ende 2024 aus Syrien geflohen. Baschar al-Assad hält sich nach aktuellen Informationen in Russland auf, eine Auslieferung hat Moskau bislang nicht zugesagt.

Während der Herrschaft Baschar al-Assads wurde Syrien zu einem wichtigen Drehkreuz für den illegalen Captagon-Handel. Der Schmuggel mit den Amphetamin-Tabletten galt als eine der bedeutendsten Einnahmequellen der damaligen Führung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen