Stuttgarter Gericht verurteilt Ukrainer wegen Agententätigkeit – zwei Mitangeklagte freigesprochen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen jungen Ukrainer wegen Agententätigkeit zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann den Versand von zwei Paketen mit GPS-Sendern in Deutschland veranlasst und dabei erkennen können, dass diese der Ausspähung möglicher Sabotageziele dienen sollten. Außerdem habe ihm bewusst sein können, dass der Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle kam.
Zwei weitere ukrainische Angeklagte wurden freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sie die Pakete gepackt und aufgegeben. Eine konkrete Planung von Sabotageakten konnte das Gericht jedoch nicht feststellen.
In Haft muss der verurteilte Mann nicht mehr: Die verhängte Strafe gilt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als erledigt.
In Deutschland und der Schweiz festgenommen
Die drei Männer waren im vergangenen Mai in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf die Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
Laut Anklage verschickten die Beschuldigten im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine. Der Auftrag dazu soll von einem russischen Nachrichtendienst gekommen sein, vermittelt über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol.
Mit den Sendungen sollte demnach überprüft werden, welche Routen die Pakete nehmen und wie die logistischen Abläufe des Paketdienstes funktionieren.
Schon in der Vorbereitungsphase aufgeflogen
Nach Darstellung der Ermittler sollten die Angeklagten anschließend Pakete mit Brandsätzen verschicken, die sich während des Transports entzünden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollten diese Sendungen in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine Feuer fangen und möglichst großen Schaden anrichten. Ziel sei es gewesen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen.
Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die Männer zugesagt hatten, solche Sendungen auf den Weg zu bringen. Aufgeflogen waren sie aber bereits in der Vorbereitungsphase. Das Gericht sah am Ende jedoch keine konkrete Sabotageplanung als nachweisbar an.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Parallelen zu früheren Vorfällen
Der Fall erinnert an einen Vorfall aus dem Jahr 2024: In einem DHL-Logistikzentrum in Leipzig war damals ein Luftfrachtpaket in Brand geraten. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass auch dieser Vorfall im Auftrag Russlands ausgelöst wurde. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden entging Deutschland damals womöglich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Der frühere Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sagte seinerzeit, es sei einem Zufall zu verdanken gewesen, dass das Paket nicht erst während des Flugs Feuer fing.
Erst Anfang August war zudem am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Außerdem kollidierte ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt – möglicherweise mit einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff durch „fremde Mächte“.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber