Baden-Württemberg

Showdown: Urteil gegen Russlands mutmaßliche Agenten

Russland-Spur und geplanter Anschlag auf deutsche Transportwege: Heute fällt in Stuttgart das brisante Urteil gegen drei Männer.

18.08.2026, 03:30 Uhr

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 30 Jahre alten Ukrainer wegen Agententätigkeit zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er nicht mehr: Die Strafe ist durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft erledigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei weitere angeklagte Ukrainer im Alter von 22 und 25 Jahren wurden freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass sie wussten oder auch nur für möglich hielten, im Auftrag eines russischen Geheimdienstes an der Ausspähung möglicher Sabotageziele mitzuwirken. Auch eine konkrete Planung von Brandanschlägen konnte das Gericht nicht feststellen.

Autoteile mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt

Unstreitig war nach den Feststellungen des Gerichts, was im März 2025 geschah: Der in Thurgau lebende 30-Jährige erhielt über einen Mittelsmann aus dem russisch besetzten Mariupol den Auftrag, zwei Pakete mit Autoersatzteilen und je einem GPS-Tracker über einen ukrainischen Paketdienst in die Ukraine zu schicken.

Der Mann zog dafür einen 22-jährigen Bekannten aus Konstanz hinzu. Dieser bestellte die Autoteile und verpackte sie zusammen mit den GPS-Sendern. Weil der ukrainische Paketdienst in Konstanz keine Filiale betrieb, wurde ein 25-jähriger Bekannter in Köln eingeschaltet, der die Pakete dort aufgab.

Nach Überzeugung des Gerichts konnte der 30-Jährige erkennen, dass es bei dem Auftrag nicht nur um den Versand von Autoteilen ging, sondern vor allem um die GPS-Tracker. Er habe außerdem konspirativ gehandelt und versucht, möglichst wenige eigene Spuren zu hinterlassen. Zudem habe ihm bewusst sein können, dass der Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle kam.

Freisprüche für die beiden jüngeren Angeklagten

Bei den beiden jüngeren Angeklagten reichten die Beweise nach Ansicht des Senats nicht aus. Das Gericht konnte nicht nachweisen, dass sie wussten, dass die Sendungen für einen russischen Nachrichtendienst bestimmt gewesen sein könnten oder der Ausspähung von Transportwegen und möglichen Sabotageobjekten dienen sollten.

Nach den Urteilsfeststellungen erhielten beide keine Bezahlung und hatten auch keine nähere Kenntnis der Hintermänner. Die Einlassung, lediglich einen Gefallen erledigt zu haben, ließ sich aus Sicht des Gerichts nicht widerlegen.

Keine belastbaren Belege für geplante Brandsätze

Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, in einem nächsten Schritt Pakete mit Brandsätzen verschicken zu wollen. Diese sollten sich demnach in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden anrichten, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu treffen.

Diesem Vorwurf folgte das Gericht jedoch nicht. In der Kommunikation der Angeklagten fanden die Richter keine belastbaren Hinweise auf einen späteren Versand von Brandsätzen. Auch versteckte oder verklausulierte Absprachen über konkrete Anschlagspläne sah das Gericht nicht als nachweisbar an.

Mutmaßliches Motiv: Geld statt Ideologie

Das Gericht geht nicht davon aus, dass der verurteilte 30-Jährige aus ideologischer Nähe zu Russland handelte. Für wahrscheinlicher halten die Richter finanzielle Motive. Nach den Feststellungen war ihm von dem Mittelsmann eine Entlohnung zugesagt worden.

Festnahmen in Deutschland und der Schweiz

Die drei Männer waren im Mai in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.

Erinnerungen an frühere Vorfälle

Der Fall erinnert an einen Vorfall aus dem Jahr 2024, als in einem DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket in Brand geriet. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass auch dieser Vorfall im Auftrag Russlands ausgelöst wurde. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden entging Deutschland damals womöglich nur knapp einem Flugzeugabsturz.

Erst Anfang August war zudem am Leipziger Flughafen nahe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt dabei wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff durch „fremde Mächte“.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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