Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnt den Vorstoß der SPD ab, den Hitzeschutz stärker beim Bund zu verankern und den Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Gegenüber der dpa sagte er, ein solcher Schritt widerspreche dem Ziel, Verfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen.
Nach Herrmanns Auffassung liegt die Verantwortung für Hitzeschutzmaßnahmen bei den jeweiligen Bauherren und zuständigen Stellen vor Ort — etwa beim Bau von Schulen oder Krankenhäusern. Würde jede Planung zunächst vom Bund geprüft werden müssen, wäre das aus seiner Sicht ein unnötig kompliziertes und praxisfernes Verfahren.
Kritik an zusätzlichen Vorgaben
Der Minister verwies darauf, dass Bayern derzeit daran arbeite, das Baurecht auf Landesebene zu entschlacken. Zusätzliche bundesweite Regeln und neue Prüfpflichten würden die Kommunen eher belasten als entlasten. Zudem warnte Herrmann davor, dass weitergehende Bundeskompetenzen neue Streitigkeiten über Zuständigkeiten auslösen könnten, mit denen sich Gerichte und Verfassungsrechtler über Jahre beschäftigen müssten.
Eine Änderung des Grundgesetzes, die dem Bund mehr Einfluss verschaffe und neue Konflikte im föderalen System schaffe, hält Herrmann deshalb für den falschen Weg. Statt neuer Gemeinschaftsaufgaben oder Verfassungsänderungen brauche es aus seiner Sicht vor allem schnelles und konkretes Handeln aller Behörden innerhalb ihrer bestehenden Zuständigkeiten.
SPD will neue Gemeinschaftsaufgabe
SPD-geführte Bundesministerien hatten vorgeschlagen, im Grundgesetz eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ festzuschreiben. In einem kürzlich in Berlin vorgestellten Papier heißt es, die Anpassung an die Klimakrise könne nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Ziel sei es, Prioritäten klarer zu setzen, Mittel zu bündeln, Abstimmungen zu verbessern und schneller handeln zu können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber