Politik

Steht die Grundgesetzänderung fürs Klima bevor?

Klima ins Grundgesetz? SPD, Grüne und Linke ziehen mit – jetzt entscheidet die Union über den brisanten Vorstoß.

17.08.2026, 15:18 Uhr

Für den SPD-Vorstoß, die Klimaanpassung als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern, könnte sich im Bundestag eine Mehrheit finden. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Sozialdemokraten auch CDU und CSU in der Koalition überzeugen. Grüne und Linke signalisierten Offenheit für eine entsprechende Verfassungsänderung. Aus dem Kanzleramt kommen jedoch Vorbehalte.

Staatsminister Philipp Amthor sprach sich gegen eine aus seiner Sicht zu abstrakte Debatte über eine Grundgesetzänderung aus. Der CDU-Politiker sagte in Berlin, zunächst müsse darüber gesprochen werden, wie sich die bereits vorhandenen Möglichkeiten bestmöglich nutzen ließen.

Die SPD drängt auf eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz. In einem Papier mehrerer SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August heißt es, zur wirksamen Reaktion auf die Klimakrise brauche es eine gemeinsame Kraftanstrengung des Staates, die Prioritäten bündele, Ressourcen zusammenführe, Abstimmungen verbessere und rasches Handeln ermögliche.

Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderung erforderlich

Für Änderungen am Grundgesetz sind sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Zweidrittelmehrheiten nötig. Die schwarz-rote Koalition wäre deshalb auf Stimmen von Grünen und Linken angewiesen, sofern sie eine Unterstützung durch die AfD ausschließen will.

Bislang liegt die Verantwortung für Hitzeschutz vor allem bei Ländern und Kommunen. Mit einer Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe könnte der Bund deutlich stärker eingebunden werden.

Staatsminister Philipp Amthor
Staatsminister Amthor lehnt abstrakte Debatte über eine Grundgesetzänderung für mehr Klima- und Hitzeschutz ab. Quelle: Philip Dulian/dpa

Grüne und Linke zeigen sich offen

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erinnerte im Deutschlandfunk daran, dass ihre Partei eine solche Änderung bereits in der vergangenen Wahlperiode gefordert habe. Damals habe es dafür auch die CDU gebraucht, die aus der Opposition heraus nicht mitgehen wollte. Sollte es der SPD nun gelingen, die Union umzustimmen, wäre das aus ihrer Sicht ein wichtiger Schritt. Grünen-Chef Felix Banaszak äußerte sich gegenüber Welt allerdings skeptisch und sagte, die SPD bringe eine Forderung auf, von der sie wisse, dass die Union sie ablehnen werde.

Auch die Linke zeigte Gesprächsbereitschaft. Parteichefin Ines Schwerdtner forderte Union und SPD jedoch zunächst dazu auf, sich intern zu einigen. Danach könne man nach der Sommerpause gerne mit der Linksfraktion sprechen. Zugleich betonte sie, dass nicht nur über das Grundgesetz geredet werden dürfe. Bereits mit einfachen Gesetzen lasse sich vieles regeln. Als Beispiel nannte sie eine bessere Finanzierung des kommunalen Hitzeschutzes, etwa durch einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.

Amthor warnt vor neuer Mischfinanzierung

Amthor bezeichnete Klimaanpassung als wichtige Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen, die gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigt werden müsse. Daraus ergebe sich für ihn jedoch nicht automatisch die Notwendigkeit einer neuen, im Grundgesetz verankerten Mischfinanzierung.

Er verwies darauf, dass der Bund schon jetzt erhebliche Mittel über bestehende Förderprogramme bereitstelle. Dazu zählten Maßnahmen zur Anpassung von Städten und ländlichen Räumen an den Klimawandel, der Umbau der Wälder sowie Programme für soziale Einrichtungen.

Außerdem, so Amthor, stelle der Bund mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereits umfangreiche Gelder zur Verfügung, die auch ohne erneute Verfassungsänderung für Klimaanpassungsmaßnahmen genutzt werden könnten. Dies gelte nicht nur für originäre Bundesaufgaben, sondern auch mit Blick auf den Länderanteil von 100 Milliarden Euro.

CSU lehnt den Vorstoß klar ab

Deutlicher Widerstand kommt aus Bayern. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erklärte, eine Grundgesetzänderung, die dem Bund zusätzliche Kompetenzen verschaffe und neue Zuständigkeitskonflikte im Föderalismus auslöse, sei der falsche Weg. Nötig seien weder neue Gemeinschaftsaufgaben noch Verfassungsänderungen, sondern schnelles und konkretes Handeln jeder Behörde innerhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereichs.

Unterstützung von DGB und Sozialverbänden

Rückenwind erhält die SPD vom Deutschen Gewerkschaftsbund. DGB-Vize Stefan Körzell plädierte zusätzlich für einen „Hitzegipfel“ unter Beteiligung von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft, um kurz-, mittel- und langfristige Schritte zur Stärkung der Klimaresilienz zu beraten.

Auch Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, begrüßte das von der SPD geforderte Sofortprogramm zur Förderung von Klimaanpassung und Hitzeschutz in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kitas. Angesichts extremer Hitze reiche es nicht aus, lediglich richtig zu lüften, ausreichend Wasser bereitzustellen oder andere kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst sich bereits damit

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte in der Bundespressekonferenz, die Umweltminister aller 16 Länder hätten den Bund bereits bei ihrer Konferenz im Mai aufgefordert, eine Grundgesetzänderung voranzutreiben. Mit dem Thema befasse sich nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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