Hamburg

Weniger Schokolade, höherer Preis: Warum Milka jetzt vor Gericht steht

Die lila Packung bleibt, es ist aber weniger drin: Wer eine Tafel Milka kauft, bekommt weniger Schokolade als früher. Warum deshalb vor Gericht gestritten wird - und worauf Verbraucher achten sollten.

22.04.2026, 04:30 Uhr

Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Hersteller Mondelez vor, Kundinnen und Kunden bei Milka-Tafeln zu täuschen. Der Vorwurf: Manche Tafeln enthalten inzwischen nur noch 90 statt 100 Gramm, sehen äußerlich aber nahezu unverändert aus. Gleichzeitig sei der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro gestiegen. Deshalb beginnt nun ein Verfahren vor dem Landgericht Bremen.

Der Fall ist aus Sicht der Verbraucherschützer mehr als nur ein Streit über Schokolade. Er berührt die Frage, wie transparent Hersteller mit versteckten Preiserhöhungen umgehen müssen.

Worum geht es in dem Verfahren?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden zahlreiche Milka-Tafeln etwas leichter gemacht, ohne dass sich Verpackung und Aufmachung erkennbar verändert hätten. Die Schokolade selbst sei lediglich minimal dünner geworden. Genau darin sehen die Verbraucherschützer eine Irreführung der Käufer und klagen wegen unlauteren Wettbewerbs.

Mondelez weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont, das Gewicht stehe deutlich auf der Verpackung. Außerdem habe man über soziale Medien auf die Änderungen hingewiesen. Auch auf der Milka-Website gebe es eine Übersicht über Sorten und Füllmengen.

Am ersten Verhandlungstag will das Gericht zunächst die Positionen beider Seiten erörtern und eine erste Einschätzung geben. Ein Urteil wird an diesem Tag noch nicht erwartet. Falls keine Einigung zustande kommt, soll später über die Anträge entschieden werden.

Wie verbreitet ist das Problem?

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist Milka kein Einzelfall. Lebensmittel-Experte Armin Valet spricht von einem weit verbreiteten Muster im Handel: Hersteller reduzierten heimlich die Menge, während der Preis gleich bleibe oder sogar steige. Für dieses Phänomen hat sich der Begriff „Shrinkflation“ eingebürgert.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit mehr als 1.000 Produkten, die sie als Mogelpackungen einstuft. Besonders häufig betroffen seien Markenartikel, vor allem aus dem Bereich Süßwaren. Allein im vergangenen Jahr kamen 77 neue Produkte hinzu – etwa 15 Prozent mehr als im Jahr davor. Die tatsächliche Zahl dürfte nach Einschätzung der Verbraucherschützer noch deutlich höher liegen.

Warum reduzieren Hersteller die Füllmenge?

Für kleinere Packungsinhalte kann es laut Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie verschiedene Gründe geben – etwa gestiegene Produktionskosten oder veränderte Verbraucherwünsche. Zugleich mahnt er zur Vorsicht beim Begriff „Mogelpackung“: Dieser sei nur dann gerechtfertigt, wenn Unternehmen rechtliche Grenzen tatsächlich überschreiten. Zudem werde der Endpreis im Laden vom Handel festgelegt.

Mondelez verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Kosten. Nach Angaben des Unternehmens sei die Anpassung des Gewichts einzelner Tafeln notwendig gewesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne bei Qualität oder Geschmack Abstriche machen zu müssen.

Worauf sollten Verbraucher beim Einkauf achten?

Um Veränderungen zu bemerken, müssten Kundinnen und Kunden eigentlich frühere Preise und Füllmengen im Kopf behalten. Genau das hält Armin Valet für kaum realistisch. Häufig falle erst zu Hause auf, dass sich etwas geändert habe – etwa wenn noch eine ältere Packung zum Vergleich vorhanden ist oder beim Umfüllen plötzlich weniger Inhalt im Behälter landet.

Wer eine solche Beobachtung macht, kann das Produkt der Verbraucherzentrale online melden. Dort gehen nach eigenen Angaben jedes Jahr bis zu 3.000 Beschwerden ein. Die Hinweise werden geprüft, alte Verpackungen zum Vergleich gesucht und Hersteller kontaktiert. In manchen Fällen landet der Streit schließlich vor Gericht.

Dass solche Klagen Erfolg haben können, zeigt ein früherer Fall: Das Landgericht Hamburg entschied 2024, dass Käufer der Margarine „Sanella“ irregeführt worden seien, nachdem der Inhalt von 500 auf 400 Gramm gesunken war. Aufgefallen war das, weil eine Verbraucherin beim Backen bemerkte, dass eine Packung plötzlich nicht mehr für ihren Kuchen reichte.

Welche Folgen könnte das Milka-Verfahren haben?

Rechtlich geht es zwar um einen einzelnen Fall. Selbst ein Sieg der Verbraucherzentrale würde daher nicht automatisch den gesamten Markt verändern. Für Mondelez hätte ein entsprechendes Urteil jedoch direkte Folgen, und die Verbraucherschützer hoffen auf ein Signal an andere Hersteller.

Valet meint, dass das frühere Urteil im Fall „Sanella“ bereits Wirkung gezeigt habe. Unternehmen gingen inzwischen vorsichtiger vor und kennzeichneten Änderungen häufiger deutlich. Hinweise wie „Weniger Inhalt, gleiche Qualität“ seien vor einigen Jahren kaum vorstellbar gewesen, tauchten inzwischen aber vereinzelt auf Verpackungen auf.

Braucht es neue Regeln?

Aus Sicht der Verbraucherzentrale reichen einzelne Gerichtsverfahren nicht aus. Sie fordert verpflichtende Hinweise bei Mengenreduzierungen und gut sichtbare Informationen direkt im Geschäft. In der Politik gibt es dazu zwar Ankündigungen: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist von mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen die Rede. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist bislang aber offen.

Handel und Lebensmittelindustrie lehnen zusätzliche Vorgaben ab. Die Branche warnt vor mehr Bürokratie und höheren Kosten.

Warum der Fall wichtig ist

Der Rechtsstreit um Milka steht stellvertretend für ein Problem, das viele Menschen beim Einkaufen betrifft: Produkte werden kleiner, ohne dass dies sofort auffällt. Das Verfahren in Bremen könnte deshalb auch über die Schokoladentafel hinaus Aufmerksamkeit bekommen – als Test dafür, wie klar Unternehmen über solche Änderungen informieren müssen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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