Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines Anklage gegen den Ukrainer Serhij K. erhoben. Das bestätigten seine Anwälte, nachdem mehrere Medien berichtet hatten. Inzwischen bestätigte auch eine Sprecherin der Karlsruher Behörde die Anklageerhebung, nannte zunächst aber keine weiteren Einzelheiten.
Nach Medienberichten werden Serhij K. Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Nach früheren Angaben der Ermittler soll er die Sabotageaktion in der Ostsee koordiniert haben.
Wie das Hanseatische Oberlandesgericht mitteilte, ist die Anklage dort bereits anhängig. Nun muss der Staatsschutzsenat entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zu einem Prozess kommt.
Ermittler suchen seit Jahren nach dem Team
Die Explosionen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Leitungen im September 2022 so stark beschädigt, dass anschließend kein Gas mehr transportiert werden konnte. Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings hatte Russland nach Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits in den Monaten zuvor mehrfach deutlich gedrosselt oder ganz gestoppt.
Deutsche Ermittler gehen seit längerem davon aus, dass ein siebenköpfiges Team die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Bis heute wurde für die Anschläge sonst niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Festnahme im Urlaub in Italien
Ende August 2025 wurde Serhij K. auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adriaküste festgenommen, wo er mit seiner Familie Urlaub machte. Nach Einschätzung der Ermittler handelt es sich bei ihm um den mutmaßlichen Drahtzieher der Aktion.
Über Monate wehrte er sich gegen eine Auslieferung nach Deutschland. Zeitweise trat er nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.
Auslieferung nach Deutschland
Drei Monate nach seiner Festnahme wurde Serhij K. am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde blieb im Dezember ohne Erfolg.
So soll die Sabotage vorbereitet worden sein
Nach Einschätzung der Ermittler begab sich Serhij K. spätestens am 8. September 2022 mit sechs weiteren Beteiligten im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht „Andromeda“, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte. Zur Gruppe sollen ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und vier Tiefseetaucher gehört haben.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gruppe nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Pipelines befestigte. Dabei soll es sich um militärisch genutzte Hochleistungssprengstoffe mit erheblicher Zerstörungskraft gehandelt haben, die auch in großer Wassertiefe detonationsfähig sind. Die Explosionen erfolgten am 26. September 2022.
Rolle der Ukraine und juristische Fragen
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Verteidiger hatte bereits vor der Auslieferung bezweifelt, dass sein Mandant wegen der mutmaßlichen Sabotage in Deutschland belangt werden könne.
Die deutschen Behörden gehen demnach davon aus, dass die Aktion im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Aus ihrer Sicht steht das einer Strafverfolgung in Deutschland jedoch nicht entgegen.
BGH sieht keine Immunität
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Dezember klargestellt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nach seiner vorläufigen Bewertung nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gilt. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg könne sich Serhij K. demnach wohl nicht berufen. Zur Begründung hieß es unter anderem, verdecktes Handeln von Militärangehörigen sei davon nicht erfasst, zudem hätten die Pipelines als zivile Objekte gegolten.
Auch der Umstand, dass sich der Tatort in internationalen Gewässern befand, steht einer Verfolgung aus Sicht des Gerichts nicht entgegen. Der BGH sieht deutsche Strafgewalt als gegeben an, weil die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eingetreten seien. Zudem bestätigte das Gericht die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Diese Bewertung dürfte auch für ein mögliches Verfahren in Hamburg eine wichtige Rolle spielen.
Weiterer Verdächtiger nicht ausgeliefert
Die strafrechtliche Aufarbeitung war zuletzt noch auf ein weiteres Hindernis gestoßen: Ein mutmaßlich ebenfalls beteiligter Taucher war im September in Polen festgenommen worden und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab, der Ukrainer kam wieder frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung in Warschau hatte sich stets gegen den Bau der Pipeline gestellt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber