Wirtschaft

Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke

Strom-Notfall abwenden? Schwarz-Rot drückt Milliardenplan für neue Kraftwerke durchs Parlament – was bis 2031 kommen soll.

09.07.2026, 17:43 Uhr

Der Bundestag hat den Plänen der Bundesregierung für den Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke zugestimmt. Union und SPD votierten in zweiter und dritter Lesung für den Entwurf aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Als Nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Kraftwerksgesetz befassen.

Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien absichern. Ziel ist es, befürchtete Lücken in der Stromversorgung zu vermeiden. Für Stromkundinnen und Stromkunden bedeutet das ab 2031 voraussichtlich zusätzliche Belastungen durch eine neue Umlage, mit der die milliardenschwere Förderung für die Betreiber finanziert werden soll.

Ausschreibungen noch 2026

Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von insgesamt 11 Gigawatt starten. Die Anlagen sollen spätestens bis Ende 2031 ans Netz gehen. Nach dem Willen der Regierung sollen sie vor allem dann einspringen, wenn Wind- und Solarenergie nicht genug Strom liefern – also in sogenannten Dunkelflauten.

Union und SPD verweisen zudem darauf, dass Deutschland ab 2031 ohne zusätzliche gesicherte Leistung eine Versorgungslücke drohen könnte. Ab 2032 soll deshalb auch ein Kapazitätsmarkt aufgebaut werden. Kraftwerksbetreiber würden dann dafür bezahlt, Leistung vorzuhalten, die im Bedarfsfall abrufbar ist, auch wenn sie gerade nicht genutzt wird.

Zunächst sollen die neuen Anlagen mit Erdgas betrieben werden. Sie müssen allerdings so gebaut werden, dass sie spätestens ab 2045 klimaneutral mit Wasserstoff laufen können. Fachleute sprechen dabei von „H2-ready“.

Der stellvertretende Unionsfraktionschef Sepp Müller (CDU) nannte das Gesetz in der Schlussdebatte einen „Sicherheitsgurt“ für die Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer betonte, der Ausbau von Gaskraftwerken dürfe nicht überzogen werden – gleichzeitig dürfe aber keine Versorgungslücke entstehen.

Reserve für das Energiesystem

Am Ausbau der erneuerbaren Energien hält die Bundesregierung fest. Bereits 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Quellen kommen. Auch am Kohleausstieg bis spätestens 2038 wird festgehalten. Die neuen Gaskraftwerke sollen dieses System absichern und in Phasen mit geringer Ökostrom-Erzeugung als Reserve dienen.

Milliardenkosten erwartet

Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In einem früheren Regierungsentwurf war für 2031 von 1 bis 3 Milliarden Euro die Rede, danach von jährlich 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro. Nach Änderungen im parlamentarischen Verfahren befürchten Kritiker jedoch deutlich höhere Belastungen.

Die Deutsche Umwelthilfe verweist darauf, dass die Gebotshöchstgrenzen bei den Auktionen von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt angehoben wurden. Nach ihrer Berechnung könnten die über die Umlage finanzierten Kosten im Jahr 2031 dadurch auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Zudem kritisiert der Verband, dass Batteriespeicher gegenüber neuen Kraftwerken benachteiligt würden.

Deutliche Kritik aus der Opposition

Aus der Opposition kam scharfer Widerspruch. AfD-Politiker Steffen Kotré warnte vor Milliardenkosten und sprach sich erneut für eine Rückkehr zur Atomkraft aus. Grüne und Linke kritisierten, Deutschland mache sich mit dem Gesetz noch stärker von Gasimporten abhängig. Außerdem sei weiter unklar, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich für Verbraucher ausfallen werden.

Energiebranche begrüßt das Gesetz

Zustimmung kam dagegen aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sprach von einem tragfähigen Kompromiss. BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärte, der Zubau gesicherter Leistung sei wichtig für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Anhebung des Höchstgebotswertes könne helfen, ausreichend Wettbewerb und genügend Gebote in den Ausschreibungen sicherzustellen.

Auch RWE äußerte sich positiv und drängte auf eine zügige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission, damit die Auktionen im Herbst beginnen können. Nach Angaben von Konzernchef Markus Krebber könnten erste Anlagen dann um 2030 in Betrieb gehen. RWE plant an eigenen Standorten in Nordrhein-Westfalen drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit zusammen rund drei Gigawatt Leistung.

Änderungen beim Südbonus

Im Gesetzgebungsverfahren wurde zudem der ursprünglich geplante „Südbonus“ abgeschwächt. Zunächst war vorgesehen, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kapazitäten bevorzugt in den netztechnischen Süden gehen sollten. Nach Protesten aus Nord- und Ostdeutschland wurde die Regel geändert.

Nun soll dieser Bonus erst dann greifen, wenn zunächst ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Damit sollen die regionalen Interessen bei der Verteilung neuer Kraftwerksstandorte stärker ausgeglichen werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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