Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sollen Messengerdienste in der EU bald wieder private Chats auf verdächtige Inhalte prüfen dürfen. Vertreter der Mitgliedstaaten einigten sich nach Angaben mehrerer Diplomaten auf eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament dem Vorhaben zugestimmt.
Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Eine Verlängerung war in Brüssel zwischenzeitlich bereits als gescheitert angesehen worden. Der formelle Beschluss der EU-Staaten steht allerdings noch aus und soll in einem schriftlichen Verfahren an diesem Donnerstagnachmittag abgeschlossen werden.
Vorangegangen war unter anderem Druck aus der EVP-Fraktion im Europaparlament sowie aus Deutschland und weiteren Mitgliedsländern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das Bundeskriminalamt hatten kritisiert, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung eine Rechtsgrundlage fehle. Datenschützer lehnen das Vorhaben seit Jahren ab und sprechen von anlassloser Massenüberwachung, die beim Kinderschutz wenig bringe.
Keine Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Mit der befristeten Ausnahme können etwa Dienste wie Outlook, Gmail oder Instagram wieder automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen lassen. Die Kontrollen bleiben freiwillig. Verdachtsfälle dürfen nach den EU-Regeln zudem erst dann an Behörden weitergeleitet werden, wenn sie zuvor von einem Menschen überprüft wurden. So sollen Fehlmeldungen durch Software vermieden werden.
Wichtig ist zudem: Die Regelung soll kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erlauben. Das betrifft ausdrücklich auch Nachrichten, die noch verschlüsselt werden. Damit werden die Möglichkeiten für automatisierte Prüfungen auf Endgeräten deutlich eingeschränkt.
Ausgeschlossen ist damit insbesondere das sogenannte Client-Side Scanning. Dabei würde Software direkt auf Smartphone oder Computer Nachrichten, Fotos oder Videos noch vor der Verschlüsselung durchsuchen. Nach der bis April geltenden Übergangsregelung war das noch möglich. Das Europäische Parlament hatte sich zuletzt jedoch dagegen ausgesprochen, Unternehmen diese Methode weiter zu erlauben.
Verhandlungen galten bereits als gescheitert
Zuvor hatten sich die EU-Staaten und das Europaparlament bei genau diesen Einschränkungen lange nicht einigen können. Während der Rat der Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen die Begrenzungen hatte, wollte das Parlament eine bedingungslose Verlängerung nicht mittragen. Die Gespräche galten deshalb als festgefahren, die Übergangsregelung lief aus.
Neue Bewegung kam Mitte Juni, als EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola beim EU-Gipfel erneut für eine politische Einigung auf eine Übergangslösung warb. Das sorgte allerdings auch für Kritik, weil das Parlament ihr nach der Abstimmung im März eigentlich einen anderen Auftrag gegeben hatte.
In der Folge sprachen sich die EU-Staaten nochmals formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und machten so eine erneute Entscheidung im Parlament möglich. Die EVP-Fraktion beantragte daraufhin ein Eilverfahren. Neben der EVP unterstützten diesmal mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten die Verlängerung.
Langfristige Lösung weiter offen
Unabhängig von der Übergangsregelung arbeitet die EU weiter an einer dauerhaften Regelung dafür, was Online-Plattformen im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte tun dürfen oder tun müssen. Über den endgültigen Gesetzestext verhandeln Rat und Europaparlament aber noch. Erst nach einer Einigung könnten diese neuen Regeln die Übergangslösung ablösen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber