Niedersachsen

Todesdrama: Klinik-Arzt vor Gericht

Tötete ein Arzt in Hannover Patienten gegen ihren Willen? Vor Gericht geht es um Mord – und einen weiteren brisanten Fall.

17.07.2026, 04:00 Uhr

Prozess in Hannover: Angeklagter MHH-Arzt bestreitet Tötungsabsicht

Vor dem Landgericht Hannover hat der Prozess gegen einen 49 Jahre alten Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, zwei schwer kranke Patienten getötet und als Notarzt versucht zu haben, eine weitere Patientin zu töten.

Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Angeklagt ist er wegen Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zum Auftakt des Verfahrens wies die Verteidigung die Vorwürfe erneut entschieden zurück.

Nach Darstellung von Rechtsanwalt Jürgen Hoppe habe sich sein Mandant nicht strafbar gemacht. Der Arzt habe nicht mit Tötungsabsicht gehandelt, sondern den Patienten Qualen ersparen wollen. Alle drei Betroffenen seien aus Sicht der Verteidigung am Ende ihres Lebens angekommen gewesen. Es habe sich um „palliative Sedierungen“ gehandelt, die alternativlos gewesen seien und im Einklang mit medizinischen Standards sowie geltendem Recht gestanden hätten.

Die drei Verteidiger kündigten zudem an, dass sich ihr Mandant im Prozess äußern und beim nächsten Verhandlungstermin am 23. Juli auch Fragen beantworten werde.

Vorwürfe zu Taten in mehreren Jahren

Laut Anklage geht es um drei Fälle aus den Jahren 2019, 2020 und 2025.

Fall 1: Einsatz als Notarzt bei 82-Jähriger

Der erste Fall soll sich am 17. Mai 2019 ereignet haben. Der Arzt sei als Notarzt zu einer 82-jährigen Frau in einer Demenz-Wohngemeinschaft gerufen worden. Sie habe an einer Gehirnerkrankung mit Demenz, an den Folgen eines Schlaganfalls sowie an einer Lungenentzündung gelitten und soll unruhig sowie psychotisch gewesen sein.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mediziner entschieden haben, die Frau nicht in ein Krankenhaus einzuweisen, sondern sie zu töten. Er habe ihr hoch dosiertes Morphin und Beruhigungsmittel gegeben, später auch fünf Ampullen Fentanyl. Anschließend soll er gemeldet haben, die Patientin sei gestorben.

Tatsächlich habe die Frau zunächst nur geschlafen, so die Anklage. Deshalb soll der Arzt ihr drei weitere Ampullen Fentanyl verabreicht haben, weil er gewollt habe, dass sie noch in seiner Gegenwart stirbt. Die 82-Jährige starb den Angaben zufolge erst in der folgenden Nacht.

Fall 2: Tod eines 20-jährigen Leukämiepatienten

Der zweite angeklagte Fall betrifft einen 20-Jährigen, der am 18. Juni 2020 starb. Laut Staatsanwaltschaft lag der Leukämiepatient seit Wochen auf der Intensivstation und wurde beatmet. Eine akute Lebensgefahr habe zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden.

Dennoch soll der Arzt beschlossen haben, die Therapie zu beenden. Nach Angaben der Anklage habe er sinngemäß erklärt, es sei „jetzt Schluss“. Er soll Fentanyl und das Narkosemittel Propofol angeordnet und sich im Laufe des Tages entschlossen haben, den jungen Mann zu töten. In Anwesenheit der Eltern habe er weitere Medikamente verabreicht und die Beatmung abgeschaltet.

Die Verteidigung hält dem entgegen, der Patient habe nach einer Stammzellenspende schwerste immunologische Reaktionen gezeigt, eine realistische Überlebensprognose habe nicht mehr bestanden.

Fall 3: 71-Jähriger auf MHH-Station

Der dritte Fall betrifft einen 71-Jährigen, der am 14. März 2025 starb. Der Mann habe im künstlichen Koma gelegen und an Dermatomyositis, einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung, sowie an einer Lungenentzündung gelitten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wollte seine Nichte, dass lebenserhaltende Maßnahmen fortgeführt werden. Der Patient sei in Bauchlage beatmet worden. Beim Drehen habe sich seine Sauerstoffsättigung stark verschlechtert. Der Arzt soll daraufhin erklärt haben, es sei klar, dass der Mann sterben werde, und die Therapie eingestellt. Anschließend soll er ihm eine tödliche Dosis Propofol verabreicht haben.

Die Verteidigung argumentiert dagegen, der 71-Jährige habe sich in akuter Erstickungsgefahr befunden und dies nicht bewusst miterleben sollen.

Streitpunkt: Palliative Begleitung oder strafbare Tötung?

Im Kern dreht sich der Prozess um die Frage, wo die rechtlichen Grenzen palliativer Sterbebegleitung verlaufen. Die Verteidigung sieht in dem Handeln des Arztes zulässige Leidenslinderung. Die Staatsanwaltschaft wertet die Vorgänge dagegen als versuchten Mord und Mord.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte, ob der Internist tatsächlich Morde begangen habe, müsse das Gericht klären. Entscheidend sei bei palliativer Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, die Einwilligung des Patienten. Fehle diese, stehe ein Tötungsdelikt im Raum.

Brysch verwies zudem darauf, dass der Tod in der Versorgung alter und schwerstkranker Menschen zum Alltag gehöre. Gerade deshalb gerieten mögliche Täter im Pflege- und Medizinbereich oft lange nicht in den Verdacht von Kolleginnen und Kollegen.

MHH leitete interne Untersuchungen ein

Die Medizinische Hochschule Hannover hatte im März mitgeteilt, den Fall sehr ernst zu nehmen. Der Schutz und die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten hätten höchste Priorität. Nach Angaben der Klinik wurden noch vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft interne Prüfungen eingeleitet und der Mitarbeiter freigestellt.

Nach Darstellung der MHH erstattete die Klinik selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, nachdem sich bei den internen Untersuchungen erste, zunächst unbestätigte Hinweise auf einen möglichen Rechtsverstoß ergeben hatten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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