Prozess in Hannover: Arzt wegen mutmaßlicher Tötung von Patienten angeklagt
Vor dem Landgericht Hannover beginnt am Freitag um 9.00 Uhr der Prozess gegen einen 49 Jahre alten Arzt. Dem Mediziner wird vorgeworfen, zwei schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet zu haben. Zudem soll er als Notarzt versucht haben, eine weitere Patientin zu töten.
Nach Angaben des Gerichts lautet die Anklage auf Mord sowie auf versuchten Mord in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann, der an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) tätig war, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück.
Vorwürfe zu Taten in mehreren Jahren
Nach früheren Informationen der Staatsanwaltschaft sollen sich die mutmaßlichen Taten im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025 ereignet haben. Im Fall aus dem Mai 2019 soll der Arzt als Notarzt zu einer schwer kranken älteren Frau in einer Demenz-Wohngemeinschaft gerufen worden sein. Statt eine weitere Behandlung zu veranlassen oder die Frau in ein Krankenhaus einweisen zu lassen, soll er versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten.
Laut Gericht schlief die Frau zunächst nur ein. Deshalb soll der Arzt ihr anschließend drei weitere Ampullen Fentanyl verabreicht haben. Gestorben sei sie jedoch erst in der darauffolgenden Nacht.
Die beiden weiteren Fälle betreffen Patienten, die auf einer Station der Medizinischen Hochschule Hannover behandelt wurden. Dort soll der Arzt die Therapien schwer kranker Menschen beendet und ihnen Medikamente gegeben haben, an denen sie starben. Nach Gerichtsangaben geschah dies gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen und obwohl Angehörige eine Fortsetzung der Behandlung gewünscht hätten.
Verteidigung verweist auf palliative Sterbebegleitung
Die Anwälte des Angeklagten hatten bereits im März erklärt, ihr Mandant bestreite die Anschuldigungen entschieden. Aus ihrer Sicht steht in dem Verfahren vor allem die Frage im Raum, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Grenzen palliative Sterbebegleitung zulässig ist. Ihr Mandant habe sich bei der Behandlung stets im rechtlichen Rahmen einer erlaubten indirekten Sterbehilfe bewegt.
MHH leitete interne Untersuchungen ein
Die Medizinische Hochschule Hannover erklärte im März, sie nehme die Angelegenheit sehr ernst. Der Schutz und die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten hätten höchste Priorität. Nach Angaben der Klinik wurden noch vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft interne Prüfungen eingeleitet und der Mitarbeiter freigestellt. Nachdem sich dabei erste, zunächst unbestätigte Hinweise auf einen möglichen Rechtsverstoß ergeben hätten, habe die MHH den Fall selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber