Der niederbayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler soll die Partei verlassen. Dagegen kündigt er entschiedenen Widerstand an. Zunächst muss sich das Bundesschiedsgericht der AfD mit dem Fall befassen, anschließend könnte der Streit auch vor staatlichen Gerichten landen. Damit ist offen, ob der Parteiausschluss tatsächlich Bestand haben wird. Unklar sind deshalb auch die möglichen Folgen für die AfD-Landtagsfraktion in Bayern.
Entscheidung des Landesschiedsgerichts
Das Landesschiedsgericht der AfD hat den Ausschluss Stadlers beschlossen. Nach Angaben aus dem Urteil habe er in besonders schwerer Form gegen seine Pflicht verstoßen, die Partei zu fördern und die innerparteiliche Ordnung zu achten. Zudem wird ihm vorgeworfen, gezielt satzungsgemäße Gremien und gewählte Funktionäre ständig provoziert zu haben.
Obwohl die Entscheidung noch nicht endgültig ist, darf Stadler nach eigenen Angaben seine Mitgliedsrechte vorerst nicht ausüben.
Auslöser des Verfahrens
Hintergrund sind länger schwelende parteiinterne Konflikte, die zum Teil auch persönliche Züge angenommen haben. Eingeleitet wurde das Verfahren vom niederbayerischen Bezirksvorstand der Partei, an dessen Spitze die bayerische AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner steht.
Demnach soll Stadler Ebner-Steiner auf unterschiedliche Weise herabgewürdigt haben. Das jedenfalls ist der zentrale Vorwurf aus dem Bezirksvorstand.
Stadlers Reaktion
Stadler weist die Anschuldigungen entschieden zurück und spricht von völlig unbegründeten Vorwürfen. Zugleich betont er, dass der Beschluss des Landesschiedsgerichts noch nicht rechtskräftig sei.
Er kündigte an, sich mit allen verfügbaren Mitteln gegen den Parteiausschluss zu wehren. Zunächst wolle er das Bundesschiedsgericht anrufen. Sollte er dort keinen Erfolg haben, will er den Fall auf dem regulären Rechtsweg weiterverfolgen.
Darüber hinaus kündigte Stadler an, auch auf Äußerungen in den sozialen Netzwerken zu reagieren. Er wolle öffentlich machen, wie man mit ihm umgehe.
Mögliche Folgen für die AfD-Fraktion
Im bayerischen Landtag verfügen AfD und Grüne derzeit über gleich viele Sitze. Da die AfD bei der Landtagswahl prozentual etwas stärker abgeschnitten hatte, gilt sie formal als stärkste Oppositionsfraktion und besitzt dadurch bestimmte Vorrechte. Dazu gehört etwa, bei Regierungserklärungen zuerst zu antworten.
Sollte Stadler endgültig aus der Partei ausgeschlossen werden, würde er automatisch auch seine Fraktionszugehörigkeit verlieren. Dann könnte die AfD bei der Zahl ihrer Abgeordneten hinter die Grünen zurückfallen. Die Geschäftsordnung des Landtags stellt klar, dass sich die Reihenfolge der Fraktionen nach der aktuellen Mitgliederzahl richtet.
Innerhalb der AfD-Fraktion wird zwar theoretisch die Möglichkeit gesehen, Stadler später als Parteilosen wieder aufzunehmen. Ob das politisch realistisch ist, erscheint jedoch fraglich.
Haltung der Fraktionsführung
Aus der Fraktionsspitze heißt es, man sehe den weiteren Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts und gegebenenfalls der zuständigen Gerichte gelassen entgegen. Einer endgültigen Bewertung wolle man nicht vorgreifen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber