BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren FDP-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs bestätigt. Wie das Gericht mitteilte, wies der 6. Strafsenat in Leipzig die Revisionen der Angeklagten zurück. Nach Auffassung des BGH enthielt das Urteil keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Das Landgericht Braunschweig hatte im März den Ex-Abgeordneten Hartmut Ebbing und eine Lehrerin aus Niedersachsen schuldig gesprochen. Nach Überzeugung der Strafkammer nahmen beide sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vor. Gegen Ebbing wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt. Die Lehrerin erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ebbing hatte die Vorwürfe im Verfahren zurückgewiesen. Zum Prozessbeginn erklärte er, den Jungen nicht angefasst zu haben. Es habe sich nur um Fantasien gehandelt, sein tatsächliches sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Die Mitangeklagte hatte hingegen eingeräumt, sexuelle Handlungen an ihrem Sohn vorgenommen sowie eindeutige Fotos erstellt und an Ebbing verschickt zu haben.
Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe floss in das Urteil aus Braunschweig ein. Ermittler waren durch Chatverläufe und Bilddateien, die im Berliner Verfahren sichergestellt worden waren, auf die Taten in Niedersachsen aufmerksam geworden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber