OLG Celle kippt Aktionärszustimmung zu Stadler-Vergleich
Im juristischen Nachspiel des Dieselskandals hat das Oberlandesgericht Celle die Zustimmung der Volkswagen-Aktionäre zu einem Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Der 9. Zivilsenat gab damit einer Klage von Investoren statt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht; eine Revision wurde zwar nicht zugelassen, möglich ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Vergleich über Millionen nach jahrelanger Prüfung
Der VW-Aufsichtsrat hatte 2021 nach langer rechtlicher Prüfung mit den Anwälten und Versicherern früherer Spitzenmanager einen Vergleich im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geschlossen. Insgesamt ging es um mehr als 288 Millionen Euro. Ex-Konzernchef Martin Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro zahlen, Stadler 4,1 Millionen Euro. Im Gegenzug sollten beide von weiteren Forderungen freigestellt werden. Die Hauptversammlung von Volkswagen hatte den Vereinbarungen damals mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Volkswagen wies die Bewertung des Gerichts zurück. Ein Konzernsprecher erklärte, man teile die Rechtsauffassung nicht, werde sich weiter verteidigen und alle rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen. Über den Vergleich mit Winterkorn hat das OLG bislang noch nicht entschieden; dieser Verfahrensteil wurde abgespalten.
BGH hatte Neuprüfung angeordnet
Anlegerschützer hatten die Beschlüsse unter anderem wegen mangelnder Transparenz sowie unzureichender Angaben zu den Vermögensverhältnissen der früheren Manager angegriffen. Während das Landgericht Hannover die Klage zunächst abwies und das OLG Celle dies in der Berufung bestätigte, hob der Bundesgerichtshof das Urteil im September 2025 in zentralen Punkten auf. Die Fälle wurden zur erneuten Prüfung nach Celle zurückverwiesen.

Nun befasste sich das Gericht zunächst mit dem Fall Stadler. Nach Auffassung der Richter reichten die Informationen in der Hauptversammlung zu dessen Vermögenslage nicht aus. Den Aktionären sei nicht hinreichend erläutert worden, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch Stadlers Vermögen hätten gedeckt werden können. Außerdem sei nicht klar genug offengelegt worden, dass dem Aufsichtsrat womöglich selbst die nötigen Erkenntnisse fehlten.
Kritik an Begründung für niedrigen Eigenanteil
Volkswagen hatte den vergleichsweise geringen Eigenbeitrag Stadlers damit erklärt, dass seine finanzielle Leistungsfähigkeit begrenzt sei. Laut Gericht hatte der Aufsichtsrat den Aktionären mitgeteilt, man gehe davon aus, dass Stadlers Vermögen deutlich hinter der ihm zugerechneten Schadenshöhe zurückbleibe. Auch deshalb sei sein Anteil am Vergleich angemessen.
Oliver Wilken, Prozessvertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, erklärte dazu, wer einen Eigenbeitrag mit der Leistungsfähigkeit begründe, müsse den Aktionären entweder eine belastbare Tatsachengrundlage nennen oder offenlegen, dass eine solche Grundlage nicht ermittelt worden sei. Nach Angaben der Klägerseite war der Stadler zugerechnete Schaden im Verfahren auf rund 300 Millionen Euro beziffert worden.
Folgen des Dieselskandals dauern an
Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Dieselautos war im September 2015 ans Licht gekommen. Zuvor hatte der Wolfsburger Autobauer in den USA falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Winterkorn zurück. Volkswagen geriet in eine der schwersten Krisen seiner Geschichte, die den Konzern nach eigenen Angaben bislang rund 33 Milliarden Euro gekostet hat.
Nach dem BGH-Urteil ließ VW die Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherern erneut von der Hauptversammlung absegnen. Der Konzern argumentierte, die vom BGH beanstandeten Mängel seien formaler, nicht inhaltlicher Art gewesen. Im Juni stimmten die Aktionäre erneut mit großer Mehrheit zu. Auch gegen diese Beschlüsse laufen bereits Klagen.
Neue Verhandlungen mit Stadler
Den Vergleich mit Stadler legte Volkswagen hingegen nicht noch einmal zur Abstimmung vor. Hintergrund ist, dass ein großer Teil seines Eigenbeitrags aus einer Abfindung kommen sollte, die an die Bedingung geknüpft war, dass sämtliche Strafverfahren gegen ihn ohne Schuldspruch enden. Stadler ist jedoch seit Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt.
Bereits in der Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung hatten VW und Audi mitgeteilt, vor diesem Hintergrund Gespräche mit Stadler über einen neuen Haftungsvergleich aufgenommen zu haben. Eine Einigung sei derzeit allerdings nicht in Sicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber