Mecklenburg-Vorpommern

Falschaussage? Jetzt wird gegen Fabians Vater ermittelt

Im Fall Fabian nimmt die Justiz jetzt den Vater ins Visier: Warum gegen ihn plötzlich wegen Falschaussage ermittelt wird

13.05.2026, 12:04 Uhr

Ermittlungen wegen mutmaßlicher Falschaussage gegen Fabians Vater

Im Zusammenhang mit dem Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Vater des Jungen wegen des Verdachts der Falschaussage. Das teilte Oberstaatsanwalt Harald Nowack zu Beginn des vierten Verhandlungstags im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock mit. Zuvor hatte bereits die „Bild“ darüber berichtet.

Der 35-Jährige war zuletzt als Zeuge vernommen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde er am 30. April und am 5. Mai über rund eineinhalb Tage hinweg intensiv befragt.

Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung gegen eine 30 Jahre alte Frau. Laut Anklage soll sie Fabian im vergangenen Oktober getötet haben. Eine Rolle spielen soll dabei auch die frühere langjährige Beziehung der Angeklagten zum Vater des Jungen und deren Trennung.

Der Vater war bereits über Stunden befragt worden und hatte zuletzt erklärt, dass er und die Angeklagte inzwischen wieder ein Paar seien. Zudem sagte er, er glaube an die Unschuld der Frau. Die Angeklagte selbst schweigt in dem Verfahren bislang.

Nowack erklärte, es sei kaum nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussagen im Vergleich zu früheren Vernehmungen – etwa bei der Polizei – derart verändern könne. Ebenso sei nicht verständlich, warum der Vater wieder eine Beziehung mit der Angeklagten aufgenommen habe.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft habe die Angeklagte auf den Vater eingewirkt und eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach dessen Vernehmung sei deutlich geworden, dass ihr dies gelungen sei. Zudem sieht die Anklagebehörde Anzeichen dafür, dass der Zeuge nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert sei. Als Begründung wurde angeführt, dass er weder Möglichkeiten der Akteneinsicht noch eine Beteiligung als Nebenkläger genutzt habe.

Prozess dauert länger

Einschließlich des vierten Verhandlungstags sind bis zum 2. Juli zunächst noch 14 Verhandlungstermine angesetzt. Der Prozess hatte am 28. April begonnen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Holger Schütt wird das Verfahren jedoch länger dauern als bislang geplant. Noch am selben Tag sollten deshalb mit den Prozessbeteiligten zehn weitere Verhandlungstage abgestimmt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen