Wirtschaft

Gerichtsurteil: Warum diese Milka-Tafel täuscht

Weniger drin, fast gleiche Packung: Im Milka-Streit fällt nun ein klares Urteil – doch für Käufer ändert sich erst mal kaum etwas.

13.05.2026, 11:35 Uhr

Gericht gibt Verbraucherzentrale recht

Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Inhalt dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Bremen in dieser Form nicht weiter genutzt werden. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht statt.

Mondelez hatte bei vielen Milka-Sorten das Gewicht von 100 auf 90 Gramm gesenkt, das Erscheinungsbild der Verpackung aber kaum verändert. Nach dem Urteil darf eine 90-Gramm-Tafel nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn in den vier Monaten zuvor noch die 100-Gramm-Version in nahezu gleicher Aufmachung angeboten wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Hersteller kann Rechtsmittel einlegen.

Urteil ohne sofortige Folgen im Handel

Unmittelbare praktische Konsequenzen hat das Urteil laut Gericht derzeit allerdings nicht. Die maßgebliche Frist von vier Monaten seit der Umstellung der Packungsgröße sei bereits verstrichen. Deshalb müssen bereits im Handel befindliche Tafeln nicht nachträglich geändert werden. Ein Gerichtssprecher sagte dazu, das habe aktuell keine direkten Folgen.

Bedeutung hat die Entscheidung nach Auffassung des Gerichts dennoch für vergleichbare künftige Fälle. Begründet wird das mit einer möglichen Wiederholungsgefahr.

Mondelez will Urteilsbegründung prüfen

Der Hersteller erklärte nach dem Richterspruch, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und ernst und werde die Urteilsbegründung nun im Detail prüfen. Unabhängig davon wolle das Unternehmen weiter an einer klaren Kommunikation arbeiten. Der Anspruch sei es, Käuferinnen und Käufer transparent, umfassend und verantwortungsvoll zu informieren.

Gericht hatte Verpackung schon früh kritisch gesehen

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht erkennen lassen, dass es die neue Verpackung kritisch beurteilt. Aus Sicht der Richter könnten Kundinnen und Kunden dadurch getäuscht werden. Der Vorsitzende Richter sprach damals von einer „relativen Mogelpackung“ und sagte, Verbraucher würden praktisch keinen Unterschied erkennen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte argumentiert, dass die neue Tafel nur einen Millimeter dünner sei und sich optisch kaum von der früheren Version unterscheide. Wegen des fast identischen Designs falle das geringere Gewicht im Alltag kaum auf. Mondelez hatte diese Kritik zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass die Gewichtsangabe klar erkennbar sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite der Verpackung stehe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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