Wirtschaft

«Obelix» als Waffenmarke? EU-Amt muss neu ran

Darf eine Waffenfirma mit «Obelix» werben? Im Streit mit dem Asterix-Verlag trifft das EU-Gericht eine brisante Wende.

13.05.2026, 11:53 Uhr

EU-Gericht stärkt Asterix-Verlag im Markenstreit um „Obelix"

Im Streit um die Marke „Obelix“ hat der Herausgeber der Asterix-Comics vor dem Gericht der Europäischen Union einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Die Richter kippten eine frühere Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), das eine zugunsten eines polnischen Waffenherstellers eingetragene Marke nicht für ungültig erklären wollte. Geklagt hatte der französische Verlag Les Éditions Albert René. Gegen das Urteil ist noch ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich.

Für den Verlag ist „Obelix“ bereits seit 1998 als Marke geschützt, unter anderem für Bücher, Kleidung und Spiele. 2022 ließ das EUIPO denselben Namen zusätzlich für Waffen und Munition eines polnischen Unternehmens eintragen. Der Verlag sah darin die Gefahr, dass die Firma von der Bekanntheit und dem guten Ruf der älteren Marke profitiert und ihr zugleich schadet. Nach Auffassung des Verlags spielt die Nutzung des Namens auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ der bekannten Comicfigur an.

EUIPO hatte Antrag zunächst abgelehnt

Das Markenamt wies den Antrag auf Nichtigerklärung jedoch zunächst zurück. Zur Begründung hieß es, die besondere Bekanntheit der älteren Marke sei nicht ausreichend belegt worden. Ein erweiterter Markenschutz greift aber nur dann, wenn eine Marke in relevantem Umfang bekannt ist. Fehlt dieser Nachweis, liegt selbst bei identischem Namen nicht automatisch eine Verletzung vor, wenn es um völlig unterschiedliche Produktbereiche geht – wie hier Comics auf der einen und Waffen auf der anderen Seite.

Zudem äußerte das EUIPO Zweifel daran, dass Waffenkäufer die Eigenschaften der Produkte überhaupt mit der Comicfigur Obelix verbinden würden.

Gericht sieht Mängel in der Prüfung

Dieser Sichtweise folgte das EU-Gericht nicht. Nach Auffassung der Richter war die Prüfung durch das EUIPO lückenhaft und fehlerhaft. So seien einzelne Belege zur Bekanntheit der Marke nicht richtig gewürdigt worden. Auch Unterlagen, in denen das Zeichen zusammen mit der Marke „Asterix“ verwendet wurde, hätten nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Außerdem habe das Amt die Beziehung zwischen beiden Marken nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Fall geht nun zurück an das Europäische Markenamt, das erneut über die Sache entscheiden muss.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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