Politik

Auslieferung aus Deutschland: Diese Rechte gelten jetzt

Mehr Rechte vor der Auslieferung? Dieser Gesetzentwurf könnte Verfahren in Deutschland spürbar auf den Kopf stellen.

13.05.2026, 11:39 Uhr

Bundesregierung plant strengere Regeln bei Auslieferungen

Für Auslieferungen aus Deutschland sollen künftig schärfere Vorgaben gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet. Betroffene sollen demnach Anspruch auf eine mündliche Anhörung erhalten und mehr Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen juristisch überprüfen zu lassen. Vorgesehen ist zudem, dass sie im Auslieferungsverfahren eine erneute richterliche Prüfung verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Bundesgerichtshof anrufen können.

Fall Maja T. als Auslöser

Hintergrund ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2025. Das Gericht befand, dass die schnelle Auslieferung einer deutschen Person aus dem linken Spektrum nach Ungarn rechtswidrig war. Nach Auffassung der Richter war nicht ausreichend geklärt worden, unter welchen Haftbedingungen die betroffene Person, die sich als non-binär versteht, dort untergebracht würde.

Deutschland hatte Maja T. bereits im Juni 2024 an Ungarn überstellt, obwohl Karlsruhe dies per Eilentscheidung vorläufig untersagt hatte. Die Anordnung kam jedoch zu spät, weil die Übergabe an die ungarischen Behörden schon vollzogen war. Im Februar 2026 wurde Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Übergriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Reform des Rechtshilfegesetzes

Mit dem Entwurf soll außerdem das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umfassend überarbeitet werden. Das Regelwerk bestimmt die Zusammenarbeit deutscher Ermittlungsbehörden und Gerichte mit Stellen im Ausland und stammt bislang aus dem Jahr 1982.

Bundeskabinett
Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen setzt teilweise Vorgaben der Europäischen Union um. Quelle: Michael Kappeler/dpa

Geplant sind unter anderem neue Vorschriften für die grenzüberschreitende Beweiserhebung. Nach Angaben der Bundesregierung dient die Reform dazu, notwendige Änderungen aufgrund neuer EU-Vorgaben sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Zugleich soll das bislang veraltete Gesetz grundlegend modernisiert werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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