Im Verfahren um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine große Zahl weiterer Beweisanträge eingereicht. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt gingen in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg insgesamt 860 Seiten ein. Davon stammen allein 840 Seiten von Rechtsanwalt Ingo Bott, der Christina Block vertritt. Das Gericht hatte für zusätzliche schriftliche Anträge eine Frist bis zum 28. Oktober gesetzt.
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) steht vor Gericht, weil sie nach einem Sorgerechtskonflikt eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt haben soll, ihre beiden jüngsten Kinder aus dem Haushalt des Vaters in Süd-Dänemark nach Deutschland zu bringen. Block weist die Vorwürfe zurück. Mitangeklagt sind sechs weitere Personen, unter ihnen ihr Lebensgefährte Gerhard Delling. Auch der frühere Sportmoderator bestreitet ein Fehlverhalten.
Da die neuen Anträge von allen Verfahrensbeteiligten außerhalb der laufenden Sitzung gesichtet werden sollen, unterbrach die Richterin die Verhandlung für zwei Stunden. In dieser Zeit sollte zunächst eine Übersicht über die eingereichten Anträge erstellt werden.
Streit um Tonaufnahmen vorerst kein Thema
Nicht behandelt wurde zunächst das Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung von Tonaufnahmen einer "Zeit"-Journalistin. Ende September war der Podcast "Zeit Verbrechen: House of Block" erschienen. Darin sind laut den Angaben Gespräche zu hören, die die Journalistin rund zwei Wochen nach der Entführung der Kinder mit der Familie des Vaters in Dänemark geführt hatte.

Zu hören sind demnach Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, dessen neue Ehefrau Astrid Have, die damals 13-jährige Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Zustimmung der Mutter beim Vater lebt.
Sicherstellung nur teilweise zulässig
Nach Beschwerden der "Zeit" und der Journalistin änderte das Gericht seine frühere Entscheidung. Die Sicherstellung wurde auf Tonaufnahmen von Gesprächen beschränkt, die am 15. und 16. Januar 2024 mit Hensel, Have und der entführten Tochter geführt worden waren. Zuvor hatte Christina Block die beiden Kinder am 5. Januar 2024 auf gerichtliche Anordnung an den Vater zurückgeben müssen.
Die Aussagen der ältesten Tochter dürfen dagegen nicht sichergestellt werden. Diesen Teil bewertete die Kammer nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag als rechtswidrig.
Ob die verbleibenden Aufnahmen im Prozess tatsächlich als Beweismittel genutzt werden können, muss nun das Hanseatische Oberlandesgericht klären. Sollte es die Beschwerden zurückweisen, könnte sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen. Bislang sind noch 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber